Was bleibt von Ihren Nebeneinkünften übrig? Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers bleiben steuerfrei, wenn deren Summe im Kalenderjahr maximal 410 € beträgt.
Wenn die Summe der Nebeneinkünfte des Arbeitnehmers jährlich zwischen 410 € und 820 € liegt, bleiben diese nur teilweise steuerfrei.
Weitere Einzelheiten zu Nebeneinkünften / Härteausgleich finden Sie in § 46 EStG und § 70 EStDV.
Möchten Sie diesen Rechner kostenlos und neutral in Ihre Seite kopieren?
Dies geht ganz einfach! Sie müssen nur den nachfolgenden Code kopieren und auf Ihrer Website einfügen! Der Rechner wird dann bei Ihnen ohne unser Logo und ohne werbliche Texte integriert. Der Code darf nicht verändert werden! Beispiel ansehen Code: