Mandant: Passwort:
SteuerberaterSuche:  Steuer Suche
Steuerberater Facebook  Facebook     Steuerberater Twitter  Twitter

Abgeltungssteuer

Steuer-Ratgeber A Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer seit 2009

Mit Beginn des Jahres 2009 führte der Gesetzgeber in Deutschland die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge ein, die seither in §20 des Einkommensteuergesetzes geregelt wird. Per Definition zählt sie zu den sogenannten Quellensteuern, da der Steuerabzug bereits direkt am Entstehungsort vorgenommen wird. Einbehalten und weitergeleitet wird die Abgeltungssteuer direkt von dem betroffenen Geldinstitut oder unter bestimmten Voraussetzungen bereits vom Emittenten. Aus diesem Sachverhalt erklärt sich auch die Namensgebung. So gilt, durch die Einbehaltung der Kapitalertragssteuer an der Quelle, die Steuerpflicht bereits als abgegolten. Es bedarf daher keiner gesonderten Auflistung in der privaten Einkommensteuererklärung. Für gewerbliche Kapitalerträge entfällt diese Regelung. Dort sind etwaige Kapitalerträge weiterhin in der betrieblichen Einkommensteuererklärung auszuweisen.

Steuerberater

Umfang der Abgeltungssteuer

Grundsätzlich umfasst die Abgeltungssteuer Gewinne aus privaten Verkäufen und Stillhaltergeschäften sowie Erträge und Veräußerungen aus Zinsen, Aktien, Kupons, Geschäftsanteilen, Termingeschäften, partiarischen Darlehen, Kapitallebensversicherungen und Derivaten. Für Rechtsübertragungen bei Renten, Grundschulden und Hypotheken fällt ebenfalls eine Abgeltungssteuer an. Mit Einführung der Abgeltungssteuer sind auch Geschäfte mit einer Haltungsdauer von unter einem Jahr grundsätzlich steuerpflichtig. Währungsgeschäfte sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen und müssen daher weiterhin als privater Veräußerungsgewinn in der Steuererklärung aufgeführt werden. Eine separate Ausweisung über eine Jahresbescheinigung entfällt und muss gegebenenfalls direkt bei der jeweiligen Bank angefragt werden.

Besteuerung

Die Abgeltungssteuer umfasst 25% des erzielten Kapitalertrages. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der 5,5% der Abgeltungssteuer ausmacht. Ist der Steuerzahler zusätzlich in einer Kirche, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, fallen ferner 9% der Abgeltungssteuer als Kirchensteuer an. In Baden-Württemberg und Bayern liegt der Kirchensteuersatz hingegen bei 8%. Jedoch reduziert sich bei zusätzlicher Kirchensteuerpflicht der Anteil des Kirchensteuersatzes generell um 25%. Insgesamt lässt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 26,375% exklusive und 27,819% inklusive Kirchensteuer errechnen. Im Falle der beiden Bundesländer mit niedrigerem Kirchensteuersatz liegt die prozentuale Steuerlast bei 27,995%.

Durch Freistellungsaufträge besteht die Möglichkeit einen bestimmten Teil der Kapitalerträge vor dem Finanzamt zu bewahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese nicht im Tafelgeschäft erzielt wurden. Pro Person beträgt der sogenannte Sparer-Pauschbetrag 801 Euro. Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 1602 Euro. Im Gegensatz zu dem bis dato geltenden Sparer Freibetrag ist mit Einführung der Abgeltungssteuer die Möglichkeit entfallen, Werbungskosten auch über den Pauschalbetrag hinaus anteilig geltend zu machen. Liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, bleiben die Kapitalerträge hingegen gänzlich steuerfrei.
Twittern

Guter & günstiger Steuerberater gesucht? Nutzen Sie unser Online-Steuerbüro.   

Thema eingrenzen:

Abgeltungssteuer & Kapitalvermögen
Abgeltungssteuer & Einkünfte aus Kapitalvermögen
Abgeltungssteuer & 2009
Abgeltungssteuer & Freistellungsauftrag
Abgeltungssteuer & Steuererklärung
Abgeltungssteuer & Kapitalerträge
Abgeltungssteuer & Kirchensteuer
Abgeltungssteuer & Einkommensteuer
Abgeltungssteuer & Finanzamt
Abgeltungssteuer & Anlage
Abgeltungssteuer & Ausland

Ähnliche Themen:

Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Freistellungsauftrag

Aktuelle Artikel zum Thema Abgeltungssteuer

  1. Jahressteuergesetz 2009: Verlustverrechnung
    Die Verrechnung von Verlusten unter Ehepartnern setzt keine Gemeinschaftskonten voraus. Abgeltungssteuer Einkommensteuer
  2. Abgeltungssteuer und Nichtveranlagungs Bescheinigung
    Als klammer Sparer sollten Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Abgeltungssteuer
  3. Nur ein Test aus Wordpress. mit Überwachung
    Dies ist nur ein Test Abgeltungssteuer
  4. Abgeltungssteuer und Mietkaution
    Muss bei der Aufteilung der Freibeträge für die Abgeltungssteuer auch an die Mietkaution gedacht werden? Abgeltungssteuer

Diskussionen zu Thema Abgeltungssteuer

  1. Forum Aussergewöhnliche Belastungen, Thema: Abgeltungssteuer
    Hallo, ist es nicht so, dass durch die Einführung der , die Anlage KAP für die Steuererklärung entfällt? Wie sehen die Ausnahmen aus? Grüße und Dank im ...
  2. Forum Einkünfte aus Kapitalvermögen, Thema: Abgeltungssteuer als Nicht-Einkommenssteuerpflichtiger
    Abgeltungssteuer als Nicht Einkommenssteuerpflichtiger Hallo zusammen, ich denke, ich habe hier die richtige Community für mein Problem gefunden. Vielleicht kann mir jemand helfen, ich wöre sehr dankbar. ...
  3. Forum Einkünfte aus Kapitalvermögen, Thema: Alte Versicherung verkaufen -noch sinnvoll?
    Alte Versicherung verkaufen noch sinnvoll? Hallo, wir überprüfen gerade die Versicherungssituation unserer Familie verheiratet, 2 Kinder . Wir überlegen einige Versicherungen zu kündigen, die wir ...



Zum Steuer-Ratgeber
Online Steuerbüro
Wie es funktioniert
Warum es günstiger ist
Ihre Vorteile
Preis vergleichen
Soforthilfe
Über steuerberaten.de
Steuerberater Hotline
Kategorien:
Online Steuerbüro
Steuer-Ratgeber
Steuerinfos & Tools
Steuer-Blog
Steuer-Forum
Steuerberater Regional
Basis-Leistungen:
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärung
Jahresabschluss
Juristische Informationen:
Über steuerberaten.de
Datenschutzbestimmung
AGBs für Mandanten
Widerrufsbelehrung
Haftungsausschluss
Impressum