Unter einer
Abschreibung versteht man die Reduzierung der Steuerlast durch den Erwerb eines Wirtschaftsgutes. Bedingung ist, dass die Nutzungsdauer des Gutes mehr als ein Jahr beträgt und das es ich nicht um
ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt. Somit ist dann das Wirtschaftsgut über den Zeitraum der amtlichen Nutzungsdauer abzuschreiben.
Diese Nutzungsdauer ist in der entsprechenden
Afa-Tabelle der Bundesregierung festgelegt. Diese werden alle zwei Jahre aktualisiert und können online unter folgendem Link der
Regierung abgerufen werden:
http://www.bundesfinanzministerium.de
Die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags richtet sich nach der Nutzungsdauer und nach der gewählten oder gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsmethode. Auch die zur Anwendung kommende Abschreibungsmethode (z.B.: lineare
Abschreibung, degressive Abschreibung) ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe der
Abschreibung definiert sich aus den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.