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Abschreibung

Steuer-Ratgeber A Abschreibung
Unter einer Abschreibung versteht man die Reduzierung der Steuerlast durch den Erwerb eines Wirtschaftsgutes. Bedingung ist, dass die Nutzungsdauer des Gutes mehr als ein Jahr beträgt und das es ich nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt. Somit ist dann das Wirtschaftsgut über den Zeitraum der amtlichen Nutzungsdauer abzuschreiben.

Diese Nutzungsdauer ist in der entsprechenden Afa-Tabelle der Bundesregierung festgelegt. Diese werden alle zwei Jahre aktualisiert und können online unter folgendem Link der Regierung abgerufen werden: http://www.bundesfinanzministerium.de

Die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags richtet sich nach der Nutzungsdauer und nach der gewählten oder gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsmethode. Auch die zur Anwendung kommende Abschreibungsmethode (z.B.: lineare Abschreibung, degressive Abschreibung) ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe der Abschreibung definiert sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
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