Mandant: Passwort:
SteuerberaterSuche:  Steuer Suche
Steuerberater Facebook  Facebook     Steuerberater Twitter  Twitter

Abschreibungstabelle

Steuer-Ratgeber A Abschreibungstabelle

Die steuerliche Abschreibungstabelle

Abschreibung Afa Tabelle Die Abschreibungstabelle listet die AfA (Absetzung für Abnutzung) verschiedener betrieblich verwendeter Wirtschaftsgüter auf. Die derzeit gültigen AfA-Sätze weisen für jegliches Wirtschaftsgut höchst unterschiedliche Abschreibungssätze auf, so wird ein Computer in drei Jahren abgeschrieben, ein Firmen-Pkw hingegen in sechs Jahren. Es existieren auch branchenspezifische Abschreibungstabellen, die Branchentabellen.

Steuerberater

Art der Abschreibung

Die Wertminderung eines Anlagegutes tritt erst durch die Nutzung ein, mit dem Erwerb selbst hat der Besitzer noch keinen Vermögensnachteil erlitten. Daher ist die Anschaffung zunächst steuerneutral zu betrachten. Erst die Abnutzung durch den Gebrauch des Gutes mindert das Vermögen und wird daher steuerlich geltend gemacht. Die AfA-Tabelle gilt also als Betriebsausgabe, es wird alljährlich anteilig so viel abgeschrieben, dass das Wirtschaftsgut nach Ende der Abschreibung theoretisch nichts mehr wert ist. Hierbei wird in verschiedener Hinsicht unterschieden, zunächst nach der planmäßigen Abschreibung und der außerplanmäßigen Abschreibung für eine nicht geplante Abnutzung (AfaA), nach der steuerlichen Teilwertabschreibung und nach der Sammelabschreibung gemäß § 6 EStG, des Weiteren nach linearer und degressiver Abschreibung.

Nutzung der Abschreibungstabelle

Die Abschreibung kann je nach Anschaffungszeitpunkt linear oder degressiv vorgenommen werden, die Gesetze hierzu wurden in den Jahren 2001 bis 2010 mehrfach geändert. Daher empfiehlt sich die strenge Nutzung der Abschreibungstabelle. Den Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung macht der Gesetzgeber aufgrund der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgütern und ihrem daraus resultierenden unterschiedlichen Wertverfall. Die Tendenz geht jedoch zur linearen Abschreibung. Hierbei wird jährlich in gleichen Beträgen vom Neuwert abgeschrieben, bei einem Computer also jedes Jahr 33,3%. Die Nutzungsdauer ist gesetzlich vorgeschrieben, wer den Computer länger nutzt, erzielt damit einen steuerlichen Vorteil. Die geometrisch-degressive Abschreibung für bestimmte (bewegliche) Wirtschaftsgüter galt bis 2007 und nochmals 2009/2010, diese Güter werden in einer besonderen Abschreibungstabelle geführt und können nach wie vor degressiv abgeschrieben werden, wenn ihr Anschaffungszeitpunkt vor dem 01.01.2008 oder zwischen dem 01.01.2009 bis 31.12.2010 liegt und sie noch nicht abgeschrieben sind. In diesem Fall wird ein fester Prozentsatz jährlich vom Buchwert des letzten Jahres abgezogen.
Twittern

Guter & günstiger Steuerberater gesucht? Nutzen Sie unser Online-Steuerbüro.   


Zum Steuer-Ratgeber
Online Steuerbüro
Wie es funktioniert
Warum es günstiger ist
Ihre Vorteile
Preis vergleichen
Soforthilfe
Über steuerberaten.de
Steuerberater Hotline
Kategorien:
Online Steuerbüro
Steuer-Ratgeber
Steuerinfos & Tools
Steuer-Blog
Steuer-Forum
Steuerberater Regional
Basis-Leistungen:
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärung
Jahresabschluss
Juristische Informationen:
Über steuerberaten.de
Datenschutzbestimmung
AGBs für Mandanten
Widerrufsbelehrung
Haftungsausschluss
Impressum