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Altenheim - Was bei einem Umzug ins Altenheim aus steuerlicher Sicht wichtig ist

Altenheim Steuern Der Umzug in ein Altenheim oder sogar Pflegeheim ist für Senioren ein bedeutsamer Schritt in ihrem Leben. Er kommt vor allem dann infrage, soweit eine ambulante Versorgung in den eigenen vier Wänden etwa durch einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr möglich ist. Dabei sollte man das jeweilige Heim in Ruhe aussuchen und genügend Vergleichsangebote einholen, weil die Qualität der Versorgung in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich ist. Eine gute Adresse zum Informieren ist neben der Pflegekasse auch das Kuratorium Deutsche Altershilfe. Zu der Frage, inwieweit ambulantes betreutes Wohnen eine sinnvolle Alternative darstellt, gibt es einen interessanten Beitrag der Verbraucherzentrale NRW.

Das größte Problem bei der Unterbringung in einem Altenheim oder Pflegeheim sind dabei häufig die Kosten. Das gilt vor allem dann, wenn der Betroffene pflegebedürftig ist. Hier übernehmen die Pflegekassen – wenn überhaupt – oft nur einen Teil der anfallenden Ausgaben. Wer hier über kein großes Einkommen oder Vermögen verfügt, sollte sich unbedingt an das zuständige Sozialamt wenden.

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Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten

Hinsichtlich der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen für die Unterbringung in einem Altenheim, Altenwohnheim, Seniorenresidenz oder Pflegeheim ist Folgendes zu beachten:

Abzug als außergewöhnliche Belastungen

Die verbleibenden Kosten für die Unterbringung im Altenheim können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes normalerweise nur, soweit Sie aus krankheitsbedingten Gründen in ein Altenheim oder Pflegeheim untergebracht sind. Schwieriger ist die Sache, soweit dafür altersbedingte Gebrechen verantwortlich sind. Hier erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für die gesamte Unterbringung gewöhnlich nicht an. Hier sind nur Ausgaben abzugsfähig, die durch die Pflege bedingt sind. Dies sollte aus der Rechnung ersichtlich sein.

Abzug als haushaltsnahe Dienstleistungen

Wer in einem Altenheim separat abgerechnete Dienstleistungen wie einen Hausmeisterservice in Anspruch nimmt, kann die Kosten hierfür unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Dies setzt allerdings voraus, dass die von Ihnen bewohnten Räume für die Führung eines eigenen Haushaltes geeignet sind, von Ihnen alleine genutzt werden können und Sie eine eigene Wirtschaftsführung glaubhaft machen können. Mit anderen Worten: Senioren, die sich im Heim ein selbstbestimmtes Leben bewahren können, sind bezüglich der Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen im Vorteil.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um das das Thema der Abzugsfähigkeit von Kosten für die Unterbringung in einem Altenheims ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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