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Arbeitskleidung

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Arbeitskleidung - Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitskleidung

Arbeitskleidung Sowohl Angestellte, wie selbstständige Unternehmer können sowohl die Kosten für den Erwerb, als auch für das Reinigen von Arbeitskleidung von der Steuer absetzen. Für Angestellte kommt der Abzug als Werbungskosten, für selbstständige Gewerbetreibende beziehungsweise Freiberufler kommt der Abzug als Betriebsausgaben infrage.

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Was unter den Begriff der Arbeitskleidung fällt

Arbeitskleidung liegt nicht bereits dann schon vor, wenn normale Freizeitkleidung auch während der Ausübung des Berufes beziehungsweise einer unternehmerischen Betätigung getragen wird. Vielmehr muss es sich um Kleidungsstücke handeln, die üblicherweise nicht in der Freizeit getragen werden.

Beispiele für Arbeitskleidung

Typische Arbeitskleidung sind beispielsweise die Arbeitsschuhe und der Blaumann für Monteure, der Kittel eines Arztes oder vom Pflegepersonal oder die Robe eines Richters. Hingegen können die Kosten für den Kauf und die Reinigung eines schwarzen Anzugs normalerweise nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, weil das Tragen von schwarzen Anzügen bei feierlichen privaten Anlässen üblich ist.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um die Arbeitskleidung ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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