Mandant: Passwort:
SteuerberaterSuche:  Steuer Suche
Steuerberater Facebook  Facebook     Steuerberater Twitter  Twitter

Ausland & Umsatzsteuer

Steuer-Ratgeber A Ausland & Umsatzsteuer

Umsatzsteuer / Ust bei Warenlieferungen und Dienstleistungen im Ausland

Das Ausland ist nicht weit entfernt. Gerade hier in Europa. Doch während eine Rechnungsstellung von einem deutschen Unternehmer an einen deutschen Unternehmer recht einfach ist, werfen Rechnungen in das Ausland regelmäßig Fragen auf. Zunächst ein Mal muss geklärt werden: Was soll den abgerechnet werden, eine Dienstleistung oder eine Warenlieferung?

Steuerberater

Warenlieferungen sind steuerfrei

Warenlieferungen ins Ausland an ausländische Unternehmer sind grundsätzlich steuerbefreit. Entweder als Ausfuhrlieferung in ein Nicht-EU-Ausland. Dann sind bei der Grenzüberschreitung Steuern zu entrichten ( als Pendent zur deutschen Einfuhrumsatzsteuer ). Dies übernimmt meistens der Frachtführer. Lieferungen in ein EU-Land sind ebenfalls steuerbefreit, als EG-Lieferungen. Hier versteuert der abnehmende Unternehmer die Warenlieferung ( in Deutschland ist das die sog. Erwerbsteuer ) und zieht sich die Umsatzsteuer in aller Regel sofort wieder als Vorsteuer ab. Wird an Privatpersonen geliefert fällt die deutsche Umsatzsteuer an.

Besteuerung von Dienstleistungen

Dienstleistungen gelten seit dem 01.01.2010 als am Empfängersitz erbracht, vorausgesetzt der Empfänger ist ein Unternehmer. Wenn also ein Bielefelder Werbeunternehmen Dienstleistungen für ein Wiener Kaufhaus erbringt, liegt der Ort dieser Dienstleistung in Wien. Hier gilt jetzt das sog. reverse-charge-Verfahren. Im EU-Ausland kann davon ausgegangen werden, dass dieses Verfahren angewandt wird. Es wird abgewickelt wie bei den EU-Lieferungen. Der Empfänger der Dienstleistung versteuert die Dienstleistung in seinem Heimatland und zieht sich diese Steuer dann wieder als Vorsteuer ab.

Bei Dienstleistungen in das Nicht-EU-Ausland ist das schwieriger. Hier muss dann im Einzelfall geklärt werden ob ein ähnliches Verfahren angewandt wird. Ansonsten muss sich der deutsche Unternehmer um die Versteuerung im Ausland kümmern.

Ausnahmen

Es gibt allerdings Dienstleistungen, die nicht unter die Regelung fallen, dass der Ort der Dienstleistung am Empfängerort liegt. Das sind z. B. Grundstücksumsätze, Vermittlungsleistungen oder Personenbeförderungen. Ob Ihre Leistungen unter die Grundregelung fallen, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen. Wenden Sie sich bei Fragen an steuerberaten.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Ein Unternehmer im EU-Ausland kann an der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erkannt werden. Die EU-Staaten verteilen diese Nummern und sie sollten überprüft werden. In Deutschland erfolgt eine Bestätigung der ausländischen USt-ID-Nr. über das Bundeszentralamt für Steuern. Die Unternehmerbestätigung für Nicht-EU-Ausländer kann zum Beispiel durch eine Bestätigung einer Behörde des Nicht-EU-Landes erfolgen.

P.S.: Seit der Harmonisierung des Steuersystems wird im deutschen Sprachraum der Ausdruck Umsatzsteuer gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer (MwSt) verwendet.
Twittern

Guter & günstiger Steuerberater gesucht? Nutzen Sie unser Online-Steuerbüro.   

Übergreifende Themen:

Ausland
Umsatzsteuer

Ähnliche Themen:

Ausland & Umsatzsteuer
Ausland & Finanzamt
Ausland & Steuererklärung
Ausland & Einkommen
Ausland & Veranlagung
Umsatzsteuer & Finanzamt
Umsatzsteuer & Vorsteuer
Umsatzsteuer & Kleinunternehmer
Umsatzsteuer & Vorsteuerabzug
Umsatzsteuer & Einkommensteuer

Aktuelle Artikel zu Ausland & Umsatzsteuer

  1. Eintrittskarten-Verkauf durch Reiseveranstalter unterliegt der Umsatzsteuer
    Eintrittskarten Verkauf durch Reiseveranstalter unterliegt der Umsatzsteuer Werden Eintrittskarten für Veranstaltungen im Ausland durch Reiseveranstalter verkauft, unterliegen diese Umsätze der Umsatzsteuer. Umsatzsteuer
  2. Keine Umsatzsteuer für Vorträge im Ausland
    Hält ein Dozent Vorträge im Ausland können die Umsätze nicht steuerbar sein. Umsatzsteuer
  3. Unmögliches bleibt unmöglich
    In der Theorie muss der europäische Unternehmer bei Flügen mit ausländischen Airlines die Umsatzsteuer auf sein Gummibrötchen selbst an sein Finanzamt abführen. Umsatzsteuer
  4. Dienstleistungen im Ausland
    Eine Übersicht über . Umsatzsteuer

Fragen zu Ausland & Umsatzsteuer

  1. Forum Gewinnfeststellung, Thema: Re: Käufe von Privat vom Gewinn abziehbar?
    Da Du von privat einkaufst, faellt der ganze buerokratische Wahnsinn wegen der Umsatzsteueranrechnung ja weg. Es gibt ja schliesslich nichts abzusetzen. Umsatzsteuergesetze und Regelungen sind daher an dieser ...
  2. Forum Umsatzsteuer, Thema: Dienstleistungen im Ausland einkaufen
    Hallo! Ich habe von Technik Ahnung. Steuergeschichten leider nicht Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und bin noch von der befreit. also Kleinunternehmer. ...
  3. Forum Umsatzsteuer, Thema: UST bei Provisionen aus dem Ausland
    Hallo, ich bin etwas verunsichert was die Steuerpflicht für Provisionen aus dem Ausland angeht! Folgender Sachverhalt: Ich bin als Unternehmer Handel mit Waren innerhalb Deutschland tätig. ...
  4. Forum Umsatzsteuer, Thema: Einkauf aus dem Ausland
    Hallo Forengemeinde Ich lebe in Neuseeland und bin Selbstaendig. Ich moechte nun eine Software aus Deutschland kaufen, die ich Betriebsbeding benoetige. Ich habe folgende Moeglichkeiten: ...



Zum Steuer-Ratgeber
Online Steuerbüro
Wie es funktioniert
Warum es günstiger ist
Ihre Vorteile
Preis vergleichen
Soforthilfe
Über steuerberaten.de
Steuerberater Hotline
Kategorien:
Online Steuerbüro
Steuer-Ratgeber
Steuerinfos & Tools
Steuer-Blog
Steuer-Forum
Steuerberater Regional
Basis-Leistungen:
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärung
Jahresabschluss
Juristische Informationen:
Über steuerberaten.de
Datenschutzbestimmung
AGBs für Mandanten
Widerrufsbelehrung
Haftungsausschluss
Impressum