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Beerdigungskosten

Steuer-Ratgeber B Beerdigungskosten

Beerdigungskosten absetzen

Beim Ausfüllen der Steuererklärung sollte auch an Beerdigungskosten gedacht werden. Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die von nahestehenden Angehörigen insbesondere als Erben unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Dabei ist vor allem zu beachten, dass die Ausgaben nur in dem Umfang berücksichtigt werden, soweit sie den Nachlass übersteigen. Von dem verbleibenden Betrag müssen Leistungen Dritter - wie etwa einer Sterbegeldversicherung – abgezogen werden. Die Aufwendungen müssen weiterhin in einem unmittelbaren Zusammenhang zur Beerdigung stehen. Dieser ist beispielsweise nicht bei der anschließenden Beköstigung in einer Gaststätte oder den Kosten für Grabpflege gegeben.

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Nur verbleibende Kosten

Bitte berücksichtigen Sie abschließend, dass der Fiskus nur die verbleibenden Kosten berücksichtigt, soweit diese den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Aufgrund dieser Gesichtspunkte ist die Geltendmachung von Beerdigungskosten vielleicht gar nicht so einfach, wie viele Steuerzahler denken. Sie sollten vor allem daran denken, dass sie überall Belege in Form von Quittungen sammeln. Denn nicht nur durch Beauftragung des Bestatters fallen hohe Kosten an, sondern auch durch andere Unternehmen, wie etwa den Steinmetz für den Grabstein.

Sie sollten sich auch nicht bei Bestattern vor Preisvergleichen scheuen und vor der Beauftragung bei mehreren Unternehmen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag einholen. Dabei sollten sie die angebotenen Leistungen genau miteinander vergleichen. Dies gilt gerade auch für Positionen, die auf den ersten Blick nicht ins Gewicht fallen.

Sollten sich noch weitere Fragen zu dem Thema Beerdigungskosten ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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