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Behindertenpauschbetrag

Steuer-Ratgeber B Behindertenpauschbetrag

Behindertenpauschbetrag - Zum Begriff der Behindertenpauschale

“Behindertenpauschbetrag“ Behinderte Menschen können in ihrer Steuererklärung einen Behindertenpauschbetrag geltend machen. Dabei handelt es sich um einen festen Betrag, dessen Höhe sich nach dem jeweils festgestellten Grad der Behinderung (GdB) richtet und entsprechend gestaffelt ist. Bereits ab einem GdB in Höhe von 25 steht ihnen eine kleine Pauschale zu.

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Besonderer Tipp

Für behinderte Menschen die blind und/oder besonders hilflos sind, können Sie eine viel höhere Pauschale von derzeit 3.700,- € für sich beanspruchen. Dies geht aber nur, wenn dies im Behindertenausweis in Form der Merkmale „bl“ oder „hl“ eingetragen wird (notfalls reicht auch der Bescheid). Hierauf sollten Sie sowohl bei der Antragstellung als auch beim späteren Bescheid des Versorgungsamtes beziehungsweise Ihrer Gemeine achten. Als blind in diesem Sinn werden übrigens auch Leute angesehen, die erheblich in Ihrem Sehvermögen eingeschränkt sind. Ansonsten sollten Sie gegen den Bescheid unbedingt Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern, sollten Sie darauf unbedingt schriftlich hinweisen. Am besten fragen Sie nach, ob es dafür besondere Formulare gibt (Sogenannter Verschlimmerungsantrag).

Wahlrecht zwischen Behindertenpauschale und tatsächlichen Kosten

Behinderte Menschen müssen bei der Behindertenpauschale aufpassen: Soweit Ihre tatsächlichen Kosten geltend machen, berücksichtigt das Finanzamt normalerweise nicht mehr die mit der Einschränkung verbundenen tatsächlichen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen. Allerdings darf der Sachbearbeiter hier auch nicht zu streng sein. Sogenannte untypische außergewöhnliche Belastungen muss das Finanzamt trotzdem anerkennen. Hierzu gehören unter Umständen die Kosten für die Durchführung einer Kur (Eigenanteil, den die Krankenkasse nicht übernimmt) oder die benötigte Haushaltshilfe. Als Betroffener haben Sie hier also die Qual der Wahl - wobei wir Sie gerne unterstützen.

Sollten sich noch weitere Fragen zu dem Thema der Behindertenpauschale ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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Diskussionen zu Thema Behindertenpauschbetrag

  1. Forum Aussergewöhnliche Belastungen, Thema: Re: Behinderten Pauschbetrag fürs Kind
    Hallo Zusammen. Erst einmal danke für Eure Hilfe und Antworten. Zum Abschluss schreibe ich Euch, wie die "Sache" nun ausgegangen ist. Mir wurde für meinen Sohn rückwirkend ...

Wiki-Texte zu Behindertenpauschbetrag

  1. Behindertenpauschbetrag


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