Mandant: Passwort:
SteuerberaterSuche:  Steuer Suche
Steuerberater Facebook  Facebook     Steuerberater Twitter  Twitter

Betriebsausgaben

Steuer-Ratgeber B Betriebsausgaben

Betriebsausgaben

Betriebsausgabe Das Einkommensteuergesetz besagt: Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Da hier auf einen Betrieb abgestellt wird können Betriebsausgaben nur im Zusammenhang mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft entstehen. Die Betriebsausgaben mindern den Gewinn des Betriebs. Aufwendungen können sein:

Gezahlte Ausgaben
Sachaufwendungen (zB. beim Tausch „Pkw gegen Gabelstapler“)
Wertabgänge ohne Zahlung (Forderungsausfälle, Diebstahl des Transporters etc.)
Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter; diese sind allerdings über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgut als Betriebsausgabe zu erfassen (PC über drei Jahre, neuer Pkw über sechs Jahre etc.)

Steuerberater

Abgrenzung

Die betriebliche Veranlassung von Betriebsausgaben ist gegeben, wenn die Aufwendungen mit dem Betrieb zusammenhängen und dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei kann der Unternehmer selbst entscheiden, welche Aufwendungen er tätigen möchte. Die Aufwendungen müssen nicht notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sein. Abgrenzend zu den Betriebsausgaben gibt es die Kosten der privaten Lebensführung. Dies sind Kosten die dem Unternehmer in seinem privaten Haushalt, für seine Familie usw. entstehen. Grundsätzlich ist zB. Kleidung nicht absetzbar. Allerdings gibt es typische Berufskleidung („Blaumann“) die als Betriebsausgabe absetzbar ist. Sobald jedoch ein nur geringer Anteil der privaten Lebensführung zuzurechnen ist (wie zB. ein Anzug bei einem Banker, den er durchaus auf privaten Anlässen tragen kann) fällt die Aufwendung als Betriebsausgabe heraus.

In manchen Bereichen führt eine Vermischung von betrieblich veranlassten Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung jedoch nicht zwangsläufig zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs. Klassischerweise wird der betriebliche Pkw auch für Privatfahrten genutzt. Für diesen privaten Anteil werden Beträge ermittelt (zB. mittels eines Fahrtenbuches), die den Gewinn wieder erhöhen. Dies ist auch für Reisen möglich, die teils betrieblich und teils privat veranlasst sind (zB. Fortbildungsveranstaltung auf Mallorca inklusive Tennis- und Golfstunden für Sportmediziner).

Zeitlicher Rahmen

Betriebsausgaben entstehen meist schon vor dem eigentlichen Beginn eines Betriebs. Übernimmt der zukünftige Unternehmer zB. ein Einzelhandelsgeschäft und fährt er vorher zu verschiedenen Besichtigungsterminen, zu Beratungsgesprächen mit Bank und Rechtsanwalt usw. entstehen ihm bereits vor der eigentlichen Übernahme Betriebsausgaben (Fahrtkosten, Rechtsanwaltshonorar etc). Diese Betriebsausgaben sind auch vor Betriebsbeginn bereits absetzbar. Auch nach Betriebsaufgabe können Betriebsausgaben entstehen. Sofern diese nicht in der Aufgabebilanz bereits berücksichtig wurden können diese auch noch angesetzt werden.

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass nicht alle Betriebsausgaben, die die Kriterien der Anfangs erwähnten Definition erfüllen, abziehbar sind. Viele davon sind auch den Unternehmern mittlerweile in Fleisch und Blut übergegangen. Hier sind die bekanntesten aufgezählt:

Geschenke an Kunden dürfen maximal 35 Euro betragen.
Aufwendungen für Geschäftsessen können nur zu 70% als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Aufwendungen für Jagd und Fischerei sowie Segeljachten und Motorjachten sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben absetzbar.
Verpflegungskosten auf Geschäftsreisen werden auf vorgegebene Pauschalsätze begrenzt (sog. Verpflegungsmehraufwendungen).
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auf die gleichen Beträge begrenzt wie bei Arbeitnehmern (0,30 Euro je Entfernungskilometer).
Arbeitszimmer, wenn sie nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung sind.
Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarngelder.
Zinsen auf hinterzogene Steuern.
Die Gewerbesteuer.
Spenden an politische Parteien.
Twittern

Guter & günstiger Steuerberater gesucht? Nutzen Sie unser Online-Steuerbüro.   

Thema eingrenzen:

Betriebsausgaben & Einkommensteuer
Betriebsausgaben & Finanzamt
Betriebsausgaben & Werbungskosten
Betriebsausgaben & Einkommen
Betriebsausgaben & Umsatzsteuer
Betriebsausgaben & Arbeitszimmer
Betriebsausgaben & Anlage
Betriebsausgaben & Wohnung
Betriebsausgaben & Sonderausgaben
Betriebsausgaben & 2010
Betriebsausgaben & Aufwendungen
Betriebsausgaben & Betriebsvermögen
Betriebsausgaben & 2009

Ähnliche Themen:

Einkommensteuer
Finanzamt
Werbungskosten

Aktuelle Artikel zum Thema Betriebsausgaben

  1. Abführungen an gemeinnützige Einrichtungen...
    ...können Betriebsausgaben oder auch Spenden sein. Einnahmen Überschussrechnung
  2. Kantinenumlagen sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar
    Umlagen für Kantinen sind als Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich nicht zu berücksichtigen, auch wenn keine Mahlzeiten in Anspruch genommen werden. Einkommensteuer
  3. Voller Betriebsausgabenabzug für Leasingfahrzeuge
    Die bisher gängige Praxis der Finanzämter den Betriebsausgabenabzug für unter 50% beruflich genutzte Pkws einzuschränken hat das Finanzgericht Köln ignoriert. Einkommensteuer Finanzbuchhaltung Einnahmen Überschussrechnung
  4. Wertpapier-Verluste als Betriebsausgaben?
    Wertpapier Verluste als Betriebsausgaben? Nur das Wollen des Steuerpflichtigen reicht nicht aus um aus Wertpapieren Betriebsvermögen zu machen. Bilanzrecht Einkommensteuer Jahresabschluss

Diskussionen zu Thema Betriebsausgaben

  1. Forum Veranlagung, Thema: Errechnung ESt für selbständige Tätigkeit
    Hallo, ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung. Mein Mann und ich sind seit dem Sommer 2010 verheiratet. Wir haben im Augenblick jeweils die Lohnsteuerklasse IV, weil ...
  2. Forum Veranlagung, Thema: Re: ESt im Studium (400-Euro-Job + Kleingewerbeschein)
    Re: ESt im Studium 400 Euro Job + Kleingewerbeschein Hallo, gerne beatnworte ich dir deine Fragen aber für eine korrekte Antwort benötige ich noch ein paar ...
  3. Forum Kinder, Thema: Re: Einkommen unter Kindergeld-Limit halten
    Re: Einkommen unter geld Limit halten Die Mini GmbH ist schon eine gute Idee. Auch die GmbH kann die Kleinunternehmerregelung bei Umätzen unter 17.500 geltend machen. Als Gesellschaftergeschäftsführer unterliegt ...

Gesetze zu Betriebsausgaben

  1. Gesetz: Einkommensteuergesetz, Paragraph: Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)
  2. Gesetz: Körperschaftsteuer, Paragraph: Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)
  3. Gesetz: Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, Paragraph: Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben


Zum Steuer-Ratgeber
Online Steuerbüro
Wie es funktioniert
Warum es günstiger ist
Ihre Vorteile
Preis vergleichen
Soforthilfe
Über steuerberaten.de
Steuerberater Hotline
Kategorien:
Online Steuerbüro
Steuer-Ratgeber
Steuerinfos & Tools
Steuer-Blog
Steuer-Forum
Steuerberater Regional
Basis-Leistungen:
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärung
Jahresabschluss
Juristische Informationen:
Über steuerberaten.de
Datenschutzbestimmung
AGBs für Mandanten
Widerrufsbelehrung
Haftungsausschluss
Impressum