Betriebseinnahmen
Unter
Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen zu verstehen, die für einen Betrieb erwirtschaftet werden. Der Begriff der Einnahmen ist sehr weit gefasst. Er bezieht sich nicht nur auf Geldzahlungen zB. in Form von einer Honorar-Zahlung, sondern auch auf Sachwerte, soweit diese für den Steuerzahler mit einem bestimmten geldwerten Vorteil verbunden sind (zB. betriebliche Sachgeschenke). Soweit Sie ein Arbeitsgerät wie etwa einen PC
oder einen Firmenwagen verkaufen, ist der hierfür erhaltene Erlös ebenfalls als
Betriebseinnahmen anzusehen. Das Gleiche gilt für die an einen selbstständigen Unternehmer gezahlte vereinnahmte Umsatzsteuer.
Keine
Betriebseinnahmen sind unter anderem der Verzicht auf Einnahmen, ersparte
Aufwendungen und ein in Anspruch genommenes Darlehen.
Sollten sich noch weitere Fragen zu dem Thema
Betriebseinnahmen ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.