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Betriebseinnahmen

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Betriebseinnahmen

Unter Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen zu verstehen, die für einen Betrieb erwirtschaftet werden. Der Begriff der Einnahmen ist sehr weit gefasst. Er bezieht sich nicht nur auf Geldzahlungen zB. in Form von einer Honorar-Zahlung, sondern auch auf Sachwerte, soweit diese für den Steuerzahler mit einem bestimmten geldwerten Vorteil verbunden sind (zB. betriebliche Sachgeschenke). Soweit Sie ein Arbeitsgerät wie etwa einen PC oder einen Firmenwagen verkaufen, ist der hierfür erhaltene Erlös ebenfalls als Betriebseinnahmen anzusehen. Das Gleiche gilt für die an einen selbstständigen Unternehmer gezahlte vereinnahmte Umsatzsteuer.

Keine Betriebseinnahmen sind unter anderem der Verzicht auf Einnahmen, ersparte Aufwendungen und ein in Anspruch genommenes Darlehen.

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