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Doppelbesteuerung - Freistellung & Anrechnung

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Doppelbesteuerung

Es können bestimmte Konstellationen auftreten, in denen das Einkommen einer steuerpflichtigen Person in mehr als einem Staat der Steuer unterworfen wird. Stimmen dabei sowohl der Steuergegenstand als auch der berücksichtigte Zeitraum exakt überein, so liegt eine Doppelbesteuerung vor. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn der Steuerpflichtige in mehr als zwei Staaten eine oder mehrere berufliche Tätigkeiten ausübt, dort jedoch nicht seinen dauerhaften Wohnsitz hat. So kann jeder einzelne Staat seine eigenen Steueransprüche gegenüber dem Steuerpflichtigen stellen. Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Vermeidung der entstehenden Doppelbelastungen für ihre Steuerpflichtigen Doppelbesteuerungsabkommen mit den anderen Staaten geschlossen, wobei jeder dieser Verträge völlig unterschiedlich ausfällt. Für die Abwicklung mit jedem einzelnen Staat wurden eigene Richtlinien entworfen sowie differenzierte Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung festgelegt.

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Methode 1: Die Freistellung

Bei der Freistellungsmethode erfolgt die Besteuerung ausschließlich in dem Staat, in welchem die Einkünfte erwirtschaftet wurden. Im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen finden die im Ausland angefallenen und besteuerten Einnahmen keine Anwendung. Ist eine Freistellung mit Progressionsvorbehalt für den Wohnsitzstaat vereinbart, so wirken sich die ausländischen Einkünfte lediglich auf die Höhe des angewandten Steuersatzes aus.

Methode 2: Die Anrechnung

Die Anrechnungsmethode sorgt dafür, dass ausländische Einkünfte zwar bei der Ermittlung der abzuführenden Steuerschuld im Inland berücksichtigt werden, jedoch die bereits im Ausland entrichteten Steuern dabei angerechnet werden. Dies kann in voller Summe geschehen, sodass die ausländischen Steuern gegebenenfalls die im Inland anfallenden Steuerabgaben übersteigen können, es ist allerdings auch eine Begrenzung des Abzuges auf die Höhe der inländischen Steuern möglich.

Methode 3: Die Pauschalierung

Wir die Pauschalierungsmethode gewählt, so werden die Einkünfte sowohl im Ausland als auch im Wohnsitzstaat komplett besteuert. Letzterer verwendet dabei jedoch nicht den üblichen Steuersatz, sondern es wird üblicherweise ein Pauschalsteuersatz für die Berechnung der Steuerschuld gewählt, um die Belastung des Steuerpflichtigen aus diesem Weg zu verringern.

Methode 4: Der Abzug

Auch bei der Abzugsmethode werden die Einkünfte in beiden Staaten voll versteuert, was einer Anwendung der Pauschalierungsmethode gleichsteht. Allerdings wird hierbei im Wohnsitzstaat kein pauschaler Steuersatz genutzt, sondern die Erlaubnis erteilt, die bereits im Ausland entrichteten Steuerabgaben von der Bemessungsgrundlage der inländischen Steuerschuld zu subtrahieren.

Methode 5: Der Erlass

Eine lediglich sehr selten angewandte Methode ist der Erlass der Steuerschuld, was entweder der Wohnsitzstaat oder der ausländische Quellenstaat beschließen kann. Dies bedeutet, dass die Einkünfte aus einem der beiden Länder in dem jeweils anderen vollständig außer Ansatz gelassen werden.

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