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E-Bilanz

Steuer-Ratgeber E E-Bilanz

E-Bilanz: Sie ist in aller Munde – die eBilanz. Doch was soll das sein?

“E-Bilanz“ Das Steuerbürokratieabbaugesetz sollte – wie der Name so schön sagt – die Bürokratie in Hinsicht auf die Erhebung der Steuern abbauen. Deshalb wurde unter anderem beschlossen, dass Unternehmer ihre Bilanzen erstmals für Jahre die nach dem 31.12.2010 beginnen elektronisch dem Finanzamt einreichen sollen. Mittlerweile wurde aber das ein oder andere Mal geändert und nun soll der Startschuss für Jahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, fallen. Sog. 4,3-Rechner (zB. Freiberufler) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

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Elektronische Übermittlung

Die Übermittlung der Bilanzdaten an die Finanzverwaltung ist dabei eher ein Nachzügler. Denn mittlerweile werden Steuererklärungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw.), Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Auch hat ein Steuerprüfer das Recht auf den Zugriff auf die digitalen Daten der Buchhaltung. Dabei darf der Unternehmer nicht übermitteln wie er möchte. Auch im Bereich der E-Bilanz schreibt die Finanzverwaltung vor, wie die Daten zu übermitteln sind. Dh. in welchem Format und in welcher einheitlichen Aufschlüsselung. Abgesehen davon müssen Mindestdaten mit übermittelt werden.

Konkret

Es sind folgende Daten zu übermitteln: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung, ggf. Kapitalkontenentwicklung, steuerliche Gewinnermittlungen sowie steuerliche Modifikationen. Freiwillig kann zB. der Anlagenspiegel mit übermittelt werden. Die Daten sind in XRBL-Form zu übermitteln.

Ausnahmen

Ausnahmen von der elektronischen Übermittlung soll es auf schriftlichen Antrag beim Finanzamt nur in Härtefällen geben. Also nur, wenn der Zwang zur elektronischen Übermittlung für den Unternehmer eine extreme Härte darstellen würde. Dies wird wohl in aller Regel ein finanzielles Problem sein, denn die Umstellung auf die entsprechende Software kostet Zeit und Geld.

Zusammenfassend

Für das Finanzamt stellt die E-Bilanz nicht nur eine Erleichterung dar. Auch ist eine viel bessere Kontrolle so sichergestellt. Die Bilanz wird diverse Abgleiche oder Plausibilitätskontrollen durchlaufen und nicht der Finanzbeamte sondern sein Rechner wird hier und da Alarm schreien. Der Unternehmer kann damit noch besser durchleuchtet werden und Betriebsprüfer können gezielter auf den Plan gerufen werden.
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Formulare zu E-Bilanz

  1. Excel > Finanzen: Excel Bilanzanalyse
  2. Excel > Finanzen: Excel GuV und Bilanzanalyse über mehrere Jahre
  3. Ratgeber und eBooks > Marketing: eBook Bilanzen lesen

Wiki-Texte zu E-Bilanz

  1. Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen

Gesetze zu E-Bilanz

  1. Gesetz: Bewertungsgesetz, Paragraph: Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz
  2. Gesetz: Handelsgesetzbuch, Paragraph: Inhalt der Bilanz


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