Steuerliche Auswirkungen: Einkommen & Freiberufler
Freiberufler haben das Glück, dass sie unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit
nicht zu Gewerbesteuer herangezogen werden. Für viele ist daher die Abgrenzung zu einer gewerblichen Tätigkeit von großer Bedeutung.
Selbstständige sind im Gegensatz zu vielen Arbeitnehmern zu der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Sie haben damit normalerweise nur bis zum 3105. des Folgejahres Zeit. Wer das nicht schaff, muss vor
Ablauf der Frist einen
Verlängerungsantrag beim Finanzamt einreichen. Für die Wahrung ist der Eingang des Antrages beim Finanzamt maßgeblich.

Keine Bilanz für Freiberufler
Freiberufler haben gegenüber anderen Selbstständigen des Vorteil, dass sie keine Bilanz einreichen müssen. Es reicht vielmehr aus, dass Sie
jährlich eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen. Aus dieser ergibt sich der zu versteuernde Gewinn. Dabei werden
jeweils die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben ermittelt. Sodann werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen.
Freiberufler haben bei der Ermittlung des zu
versteuernden Gewinns meistens größere
Spielräume als Arbeitnehmer. Sie müssen nur wirklich genutzt werden. Auf der anderen Seite müssen Sie als Freiberufler darauf achten, dass Sie Ihre Einkünfte vollständig angeben. Ansonsten müssen Sie mit einer
Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Sollten sich noch weitere Fragen zu
dem Thema Einkommen & Freiberufler ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.