Musterschreiben zum Einspruch gegen den Soli
Das
Finanzamt setzt im Steuerbescheid fast
immer den Solidaritätszuschlag fest. In diesem Fall sollten Sie gegen
den Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.02.2008 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1708/06).
In der Zwischenzeit ist jedoch ein Musterverfahren vor
dem niedersächsischen Finanzgericht anhängig, in dem es um die Abschaffung des Solidaritätszuschlages wegen dessen Verfassungswidrigkeit geht. Auf dieses sollten Sie sich auch in Ihrem Einspruch berufen (Az. 7 K 143/08).

Musterschreiben für den Einspruch
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