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Einspruch & Solidaritätszuschlag

Steuer-Ratgeber E Einspruch & Solidaritätszuschlag

Musterschreiben zum Einspruch gegen den Soli

Das Finanzamt setzt im Steuerbescheid fast immer den Solidaritätszuschlag fest. In diesem Fall sollten Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.02.2008 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1708/06).

In der Zwischenzeit ist jedoch ein Musterverfahren vor dem niedersächsischen Finanzgericht anhängig, in dem es um die Abschaffung des Solidaritätszuschlages wegen dessen Verfassungswidrigkeit geht. Auf dieses sollten Sie sich auch in Ihrem Einspruch berufen (Az. 7 K 143/08).

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  1. Solidaritätszuschlag und Einspruch
    Gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlages im Steuerbescheid sollten Sie etwas unternehmen. Er ist möglicherweise verfassungswidrig. Uncategorized
  2. Einspruch gegen Solidaritätszuschlag
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Fragen zu Einspruch & Solidaritätszuschlag

  1. Forum Solidaritätszuschlag, Thema: Re: Solidaritätszuschlag noch aktuell?
    Hallo zusammen, jetzt scheint ja doch Bewegung in die Solidiskussion zu kommen. Was muss ich denn jetzt eigentlich machen, wenn ich den Steuerbescheid bekomme? Soll ich Einspruch einlegen ...
  2. Forum Solidaritätszuschlag, Thema: Re: Vorläufigkeitsvermerk
    Ist egal, der Vorläufigkeismermerk erfolgt im Steuerbescheid Erläuterungen automatisch. Sollte da ein Formfehler vorliegen, können Sie immer noch Einspruch einlegen



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