Die Entfernungspauschale

Als
Arbeitnehmer können Sie normalerweise ungeachtet der Wahl Ihres Verkehrsmittels – außer bei einer Fahrt mit einem Taxis oder Flugzeug - eine
Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro
Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, inwieweit Ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln
Als Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln- wie Bus und Bahn- dürfen Sie wählen. Haben Sie hier als
Pendler höhere Fahrtkosten, müssen Sie diese allerdings auch nachweisen können - etwa durch die Vorlage von Fahrkarten.
Entfernungspauschale berechen
Die Berechnung der Erntfernungspauschale geht kinderleicht. Nutzen Sie den Online-Rechner von steuerberaten.de zur
Berechnung der Entfernungspauschale
Als Autofahrer
Als Autofahrer können Sie nur die
Entfernungspauschale als Werbungskosten für die Fahrt
von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstelle veranschlagen. In dieser sind auch schon die Kosten für
die gewöhnliche Instandhaltung Ihres Wagens enthalten, so dass diese nicht steuerlich abzugsfähig sind. Es wird dabei nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle und nicht der zurückgelegte Hin- und Rückweg berücksichtigt. Dies gilt auch dann, soweit Sie die Strecke mehrmals am Tag in beide Richtungen zurücklegen müssen.
Bei der Geltendmachung der
Entfernungspauschale sollten Sie beachten, dass normalerweise nur die kürzeste Fahrtstrecke von der Wohnung zur Arbeit anerkannt wird. Anders ist das nur, soweit diese Strecke aufgrund von besonderen Umständen nicht zumutbar ist.
Soweit Sie mit dem Zug zur Arbeit fahren und die zurückgelegte Strecke länger ist als die zur Verfügung stehende Straße, sollten Sie bei der Geltendmachung der
Entfernungspauschale aufpassen. Hier
wird vom Finanzamt generell nur die kürzeste Straßenverbindung berücksichtigt.
Sollten sich noch weitere Fragen rund um die
Entfernungspauschale ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.