Zum Begriff des Finanzamtes

Bei dem
Finanzamt handelt es sich um eine Behörde der staatlichen Finanzverwaltung. Oberster Dienstherr der dort beschäftigten Mitarbeiter ist das
Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes.
Aufgaben des Finanzamtes
Das jeweilige
Finanzamt vor Ort ist normalerweise für die Erhebung und Festsetzung der Steuern zuständig. Hierzu gehört etwa die Einkommenssteuer, die
Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Körperschaftssteuer. Hier ist das
Finanzamt vor allem für die Bearbeitung der vom
Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärung zuständig. Es erlässt – beispielsweise auf der Grundlage des Einkommenssteuergesetzes (EStG), des Umsatzsteuergesetzes (UStG), des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) oder des Körperschaftssteuergesetzes
(KStG) einen Steuerbescheid, gegen den der Steuerpflichtig innerhalb von
einem Monat Einspruch einlegen kann.
Wofür das Finanzamt nicht zuständig ist
Das
Finanzamt ist unter anderem nicht für die Erhebung von Zöllen und Verbrauchssteuern zuständig. Verbrauchssteuern sind bundesweit unter
anderem die Stromsteuer, die Alkopopsteuer, die Energiesteuer und die Tabaksteuer. Hinzu kommen Steuern, die nur in einigen Bundesländern erhoben werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Aufgaben und den Umgang mit dem
Finanzamt haben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.