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Finanzbuchhaltung & Jahresabschluss

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Zusammenspiel von Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

Steuerberater

Finanzbuchhaltung

In der Finanzbuchhaltung werden die Vorgänge des Unternehmens in Zahlen zusammengefasst und festgehalten. Alle Einnahmen und Ausgaben werden erfasst. Für die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens gibt es bestimmte Perioden, also die monatliche, vierteljährliche oder jährliche Erfassung. Dies erfolgt regelmäßig in Abhängigkeit von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Für bestimmte Unternehmensformen, zB. Kapitalgesellschaften oder eingetragene Kaufleute, ist die Finanzbuchhaltung verpflichtend vorzunehmen. Für andere besteht natürlich die Möglichkeit freiwillig Bücher zu führen.

Das Ergebnis der Finanzbuchhaltung ist die Ermittlung des Gewinns oder auch Verlustes eines Unternehmens.

Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Kosten- und Leistungsrechnung zu erstellen. Hierbei wird der Gesamtgewinn noch weiter unterteilt und zB. auf einzelne Kostenstellen (Verwaltung, Vertrieb usw.) aufgeteilt. Eine Kosten- und Leistungsrechnung ist jedoch nicht verpflichtend.

Jahresabschluss

Am Jahresende hat das Unternehmen dann noch eine Bilanz aufzustellen. Die Bilanz weist die Aktivwerte und Passivwerte des Unternehmens aus. Die Aktivseite besteht aus Anlagevermögen, zB. die Büroeinrichtung oder der Fuhrpark und Umlaufvermögen, zB. Forderungen oder Bankguthaben. Die Passivseite besteht aus Eigenkapital und aus Fremdkapital, zB. Verbindlichkeiten oder Bankdarlehen. In das Eigenkapital fließt der Gewinn oder Verlust des Jahres ein.

Um die Aktiv- und Passivwerte richtig auszuweisen müssen diese einzeln bewertet werden. Hierzu dienen die Vorgaben des Handelsgesetzbuches. Häufig werden gleichzeitig auch die Vorgaben des Steuergesetze (Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz) berücksichtigt. Doch eine sog. Einheitsbilanz (Handels- und Steuerbilanz) wird immer schwieriger.

In der Bilanz wird das Anlagevermögen nach erfolgter Abschreibung des aktuellen Jahres ausgewiesen, die Forderungen nach evtl. Korrekturen, wie zB. Forderungsausfällen. Die Verbindlichkeiten, auch Rückstellungen, müssen aktuell berechnet werden und mit dem am Bilanzstichtag voraussichtlichen Risiko bewertet werden. Diese Jahresabschlussbuchungen, die durch die sog. Abgrenzung zum Bilanzstichtag erfolgen, verändern noch den Gewinn oder Verlust des Unternehmens. Erst wenn der Jahresabschluss endgültig fertig gestellt ist, wird auch der Gewinn endgültig ausgewiesen werden können.
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Fragen zu Finanzbuchhaltung & Jahresabschluss

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