Zusammenspiel von Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

Finanzbuchhaltung
In der
Finanzbuchhaltung werden die Vorgänge des Unternehmens in Zahlen zusammengefasst und festgehalten. Alle Einnahmen und Ausgaben werden erfasst. Für die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens gibt es bestimmte Perioden, also die monatliche, vierteljährliche oder jährliche Erfassung. Dies erfolgt regelmäßig in Abhängigkeit von der
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Für bestimmte Unternehmensformen, zB. Kapitalgesellschaften oder eingetragene Kaufleute, ist die Finanzbuchhaltung verpflichtend vorzunehmen. Für andere besteht natürlich die Möglichkeit freiwillig Bücher zu führen.
Das Ergebnis der Finanzbuchhaltung ist die Ermittlung des Gewinns oder auch Verlustes eines Unternehmens.
Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Kosten- und Leistungsrechnung zu erstellen. Hierbei wird der Gesamtgewinn noch weiter unterteilt und zB. auf einzelne Kostenstellen (Verwaltung, Vertrieb usw.) aufgeteilt. Eine Kosten- und Leistungsrechnung ist jedoch nicht verpflichtend.
Jahresabschluss
Am Jahresende hat das Unternehmen dann noch eine Bilanz aufzustellen. Die Bilanz weist die Aktivwerte und Passivwerte des Unternehmens aus. Die Aktivseite
besteht aus Anlagevermögen, zB. die Büroeinrichtung oder der
Fuhrpark und Umlaufvermögen, zB. Forderungen oder Bankguthaben. Die Passivseite besteht aus Eigenkapital und aus Fremdkapital, zB.
Verbindlichkeiten oder Bankdarlehen. In das Eigenkapital fließt der Gewinn oder Verlust des Jahres ein.
Um die Aktiv- und Passivwerte richtig auszuweisen müssen diese einzeln bewertet werden. Hierzu dienen die Vorgaben des Handelsgesetzbuches. Häufig werden gleichzeitig auch die Vorgaben des Steuergesetze (Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz) berücksichtigt. Doch eine sog. Einheitsbilanz (Handels- und Steuerbilanz) wird immer schwieriger.
In der Bilanz wird das Anlagevermögen
nach erfolgter Abschreibung des aktuellen Jahres ausgewiesen, die Forderungen nach evtl. Korrekturen, wie zB. Forderungsausfällen. Die Verbindlichkeiten, auch Rückstellungen, müssen aktuell berechnet werden und mit dem am Bilanzstichtag voraussichtlichen Risiko bewertet werden. Diese Jahresabschlussbuchungen, die durch die sog. Abgrenzung zum Bilanzstichtag erfolgen, verändern noch den Gewinn oder Verlust des Unternehmens. Erst
wenn der Jahresabschluss endgültig fertig gestellt ist, wird auch der Gewinn endgültig ausgewiesen werden können.