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Fortbildungskosten

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Fortbildungskosten

Als Arbeitnehmer können Sie in Ihrer Steuererklärung Fortbildungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Bei Fortbildungskosten handelt es sich um Aufwendungen für eine Weiterbildung im beruflichen Bereich. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie erst nach Abschluss der Ausbildung anfallen, wenn Sie im Berufsleben stehen.

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Voraussetzungen für den Abzug als Werbungskosten

Ein Abzug von Fortbildungskosten setzt insbesondere voraus, dass eine hinreichende berufliche Veranlassung besteht. Dies muss gegenüber dem Finanzamt hinreichend glaubhaft gemacht werden. Keinesfalls darf dabei der Eindruck entstehen, dass eine hinreichende private Veranlassung besteht. Dabei kommt es auch auf die vermittelten Inhalte und den Teilnehmerkreis an. Die Veranstaltung sollte auf Ihre Berufsgruppe zugeschnitten sein und nicht nur allgemeinbildende Inhalte haben. Am besten besorgen Sie sich eine Bescheinigung des Veranstalters sowie des Arbeitnehmers.

Beispiele für Fortbildungskosten

Beispiele für Fortbildungskosten sind etwa die anfallenden Kursgebühren, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten für die Übernachtung. Allerdings erkennt das Finanzamt Reisekosten nur bei einem Veranstaltungsort außerhalb der Betriebsstätte an.

Sollten sich noch weitere Fragen zu dem Thema Fortbildungskosten ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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