Blog

Freiberufler und die Umsatzsteuer

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 29.01.2019 2 Min. Lesezeit

Freiberufler und die Umsatzsteuer

Sämtliche Lieferungen oder Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt sind umsatzsteuerbar. Unternehmer ist jeder, der gewerblich oder beruflich nachhaltig tätig ist. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Einmalanfrage

Haben Sie ein dringendes steuerliches Problem?

Dann mailen Sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Schildern Sie uns Ihr Problem

Freiberufler

Freiberufler sind im Einkommensteuergesetz genannt. Im § 18 EStG ist diese Berufsgruppe benannt und leider nicht erschöpfend aufgezählt. Die klassischen bzw. explizit aufgeführten Freiberufler sind nach dem Einkommensteuergesetz: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen. Aber auch ähnliche Berufe sind Freiberufler sowie die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.

Was heißt das für die Umsatzsteuer?

Sieht man sich die Grundsätze des Umsatzsteuergesetzes über das Vorliegen steuerbarer Tatbestände an, kann man erkennen, dass auch Freiberufler darunter fallen. Denn auch sie leisten ihre Lieferungen oder Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens gegen Entgelt. Und ihre Tätigkeit passt auch zur Definition des Unternehmers. Denn sie sind beruflich nachhaltig tätig. Damit ist die freiberufliche Tätigkeit umsatzsteuerlich nicht anders zu beurteilen als die gewerbliche Tätigkeit. Nach dem Umsatzsteuergesetz kann man davon ausgehen, dass alle Unternehmer sind, Gewerbetreibende wie Freiberufler.

Steuerbefreiungen

Das Umsatzsteuergesetz funktioniert aber in zwei Schritten. Bisher haben wir die Steuerbarkeit überprüft. Die ist gegeben. Jetzt muss noch geprüft werden, ob die umsatzsteuerbaren Umsätze evtl. steuerfrei sind. Das ist für Freiberufler häufiger so als für Gewerbetreibende. Und davon hat auch schon jeder gehört. Dass z. B. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten und weitere medizinische Berufe umsatzsteuerfrei sind. Hier sollen die Krankenkassen und auch die Patienten nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden. Anders ist das bei freien Berufen wie Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw. Die führen keine umsatzsteuerbefreiten Tätigkeiten aus.

Umsatzsteuersatz

Grundsätzlich gilt der Steuersatz von 19 % Umsatzsteuer. Für manche Freiberufler kommt aber auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % in Betracht. Das sind insbesondere Künstler, Schriftsteller und ähnliche Berufe.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 29.01.2019 10:45 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 12:20 Uhr)

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt

Ihr Steuerberater für Unternehmen, GmbHs und Selbstständige

Laufende Betreuung

Unverbindliches Angebot erhalten

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche unserer Leistungen am besten zu Ihnen passen.

Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Unkompliziert und ganz unverbindlich.

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
${ recommendation.join(', ') } Bitte wählen
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
Termin für Informationsgespräch wählen
Telefontermin am ${selectedSlot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}, ${selectedSlot.start|moment_format('HH:mm')} Uhr

Wählen Sie einen Telefontermin aus unseren Vorschlägen oder suchen Sie einen individuellen Termin.

${slot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')} ${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')} Uhr
Individuellen Termin suchen
${selectedDay|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}

Freie Termine werden angefragt.

${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')}
  • ${ error }
  • ${ error }
Einzelne Fragestellung

Einmalanfrage

Für einmalige Steuerfragen, Ihre Steuererklärung oder einzelne Beratungsfälle ohne langfristige Vertragsbindung.

Zur Einmalanfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.