Frist – Der Begriff
Unter einer
Frist ist vor allem ein Zeitraum zu verstehen, in dem eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Das Versäumen einer
Frist ist häufig für den Betreffenden mit Nachteilen verbunden. Er muss damit rechnen, dass er einen bestimmten Anspruch nicht mehr geltend machen kann beziehungsweise dafür sanktioniert wird.

Bedeutung einer Frist für den Steuerzahler
Abgabe der Steuererklärung
Wer als Steuerzahler Einkünfte erzielt und diese versteuern muss, muss vor allem die Fristen für die Abgabe seiner Einkommenssteuererklärung einhalten. Diese richten sich danach, ob er zur
Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist (so genannte Pflichtveranlagung) oder dies freiwillig macht (so genannte Antragsveranlagung).
Antragsveranlagung
Die
Antragsveranlagung liegt in der Regel bei Arbeitnehmern vor, die Einkünfte aus aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit erzielen. Aber hier gibt es Ausnahmen, zB. bei
der gemeinsamen Veranlagung oder wenn
der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld erhalten hat. Hier
hat der Arbeitnehmer vier Jahre Zeit, seine Steuererklärung einzureichen. Nach Ablauf muss er damit rechnen, dass das
Finanzamt keine Veranlagung mehr durchführt und er daher nicht in den Genuss
einer etwaigen Erstattung zu viel entrichteter Einkommenssteuer kommt.
Pflichtveranlagung
Im Falle der Pflichtveranlagung hat man normalerweise für die Abgabe seiner Steuererklärung nur Zeit bis zum 3105. des folgenden Jahres. Wer das nicht schafft, kann
beim Finanzamt Fristverlängerung beantragen. Dieser
Antrag muss vor Ablauf der
Frist beim Fiskus eingegangen sein. Ansonsten muss mit Sanktionen gerechnet werden, wie der Verhängung eines Verspätungszuschlages oder sogar der Schätzung der Einkünfte. Wenn die Steuererklärung
über den Steuerberater abgegeben wird, braucht diese erst bis zum 3112. des nachfolgenden Kalenderjahres eingereicht werden.
Besonderheiten für Unternehmer: Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung
Als selbstständiger Unternehmer unterliegen Sie der Pflichtveranlagung und müssen über die Einkommenssteuererklärung hinaus auf jeden Fall eine Umsatzsteuererklärung für das jeweilige Kalenderjahr und häufig
auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Wie oft eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben ist, richtet sich nach der Höhe
der geschuldeten Umsatzsteuer. Soweit diese im Vorjahr weniger als 7.500 € betrug, muss die Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel jeweils bis zum 10. nach Ende des jeweiligen Quartals eingereicht werden. Das bedeutet etwa, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für das 2. Quartal bis zum 10. Juli abgegeben sein muss. Bei einem höheren Betrag muss sie monatsweise abgegeben werden. Wer weniger als 1.000 € Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr entrichten musste, kann sich von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreien lassen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss normalerweise auf elektronischem Weg beim Finanzamt eingereicht werden zB. über
Elster
Fristen bei Rechtsmitteln gegen den Steuerbescheid
Darüber hinaus sind noch Fristen zu beachten, wenn Sie gegen Ihren Einkommenssteuerbescheid rechtlich vorgehen wollen im Wege des Einspruches oder – bei Zurückweisung des Einspruches - sogar mit einer Klage. Hierfür haben Sie normalerweise nur einen Monat Zeit. Wenn diese
Frist nicht eingehalten wird, wird gewöhnlich auch
ein rechtswidriger Steuerbescheid bestandskräftig.
Sollten sich noch weitere Fragen rund um das Finanzamt und das Anfertigen der Steuererklärung ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.