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Fristverlängerung

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Fristverlängerung aus steuerlicher Sicht

Fristverlängerung bei Abgabe von Steuererklärung


Wer als Steuerzahler Einkünfte erzielt und diese versteuern muss, muss vor allem die Fristen für die Abgabe seiner Steuererklärung einhalten. Diese richten sich danach, ob er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist (so genannte Pflichtveranlagung) oder dies freiwillig macht (so genannte Antragsveranlagung). Wer dem nicht rechtzeitig nachkommen kann, braucht nicht zu verzweifeln. Er kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Hierbei braucht er keine bestimmte Form einhalten, so dass die Einlegung auch zB. per Fax oder notfalls durch Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter möglich ist.

Wichtig ist aber, dass der Antrag rechtzeitig genug beim Fiskus eingeht. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen sein. Dies müssen Sie notfalls beweisen können. Aus diesem Grunde sollte der Antrag am besten schriftlich oder als Fax eingereicht werden. Darüber hinaus sollten Sie Ihren Antrag kurz begründen. Sie können sich etwa pauschal auf eine momentan große Belastung im Beruf, eine Erkrankung oder familiäre Gründe – wie zB. den Tod eines nahen Angehörigen – verweisen. Eine ausführliche Begründung ist gewöhnlich nicht erforderlich. Normalerweise ist eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 3009. des Folgejahres möglich.

Fristverlängerung bei Rechtsmitteln gegen den Steuerbescheid

Bei der Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Steuerbescheid muss normalerweise die Frist für die Einlegung unbedingt eingehalten werden, weil es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt. Soweit Sie in diesem Zeitraum keine brauchbare Begründung einreichen können, sollten Sie in dem Schreiben darauf hinweisen, dass Sie diese innerhalb einer bestimmten Frist nachreichen werden. Sofern Sie aus einem trifftigen Grund – wie etwa einer plötzlichen schweren Erkrankung - an der Einlegung gehindert waren, können Sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um das Finanzamt und das Anfertigen der Steuererklärung ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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