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Geldwerter Vorteil

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Geldwerter Vorteil – steuerliche Grundlagen

Geldwerter Vorteil Ein Arbeitgeber gewährt manchmal über den in bar gezahlten Lohn Vorteile, die ihnen wegen der erbrachten Arbeitsleistung zugute kommen sollen. Hierbei handelt es sich vor allem um Sachbezüge, die beispielsweise in der Überlassung eines Dienstwagens, von Waren oder Dienstleistungen an seine Angestellten bestehen können.

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Geldwerte Vorteile und Steuern

Geldwerte Vorteile müssen normalerweise ebenfalls vom Arbeitnehmer versteuert werden. Allerdings braucht der Arbeitnehmer hierfür gewöhnlich weniger Einkommensteuer als für bar ausgezahlten Lohn entrichten.

Das kommt vor allem dadurch, weil der Gesetzgeber einige Leistungen von der Besteuerung befreit hat. Dies gilt beispielsweise für die unentgeltliche Nutzung des im Betrieb befindlichen Kindergartens oder der Überlassung von Berufskleidung. Darüber hinaus gibt es für Sachbezüge eine Freigrenze in Höhe von momentan 44,- Euro pro Monat. Wird diese überschritten, gibt es es eine Freibetrag in Höhe von derzeit 1.800,- Euro im Kalenderjahr. Das gilt allerdings nur, soweit diese nicht überwiegend für den Bedarf seiner Mitarbeiter hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Darüber hinaus dürfen sie nicht pauschal versteuert werden.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um die Besteuerung des geldwerten Vorteils ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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