Gemeinsame Veranlagung - Eheleute dürfen wählen

Zusammen lebende Ehegatten haben gewöhnlich die Wahl: Sie können bestimmen, ob sie bei der
Abgabe ihrer Steuererklärung eine getrennte
oder gemeinsame Veranlagung bevorzugen. Eine gemeinsame Veranlagung ist allerdings nur möglich, wenn beide das wollen.

Was die gemeinsame Veranlagung auszeichnet
Im Falle der gemeinsamen Veranlagung werden die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten getrennt ermittelt. Diese werden in einem zweiten Schritt zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte zusammengerechnet- wobei alle Freibeträge und Pauschalen in der Regel verdoppelt werden. Auf das nach
Abzug von Werbungskosten,
Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie haushaltsnahen Dienstleistungen verbleibende
zu versteuernde Einkommen wird dann
der günstige Splittingtarif angewendet.
Für wen eine gemeinsame Veranlagung interessant ist
Davon profitieren am meisten Eheleute, bei denen nur einer durch sein Einkommen den Lebensunterhalt bestreitet beziehungsweise große Unterschiede beim Einkommen bestehen. Denn das zu versteuernde Einkommen wird jeweils zur Hälfte auf beide Eheleute aufgeteilt. Sie erhalten dann vom Fiskus
einen gemeinsamen Steuerbescheid. Jeder kann auf Wunsch auch seinen eigenen
Steuerbescheid vom Finanzamt haben.
Nichteheliche Paare
Wer mit seinem Partner lediglich in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ohne
Trauschein zusammenlebt, ist von einer gemeinsamen Veranlagung – und somit vom Splittingverfahren - ausgeschlossen.
Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft
Auch homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zusammen leben, sind nach der momentanen Rechtslage von einer gemeinsamen Veranlagung – und somit vom Splittingverfahren - ausgeschlossen. Ob diese gesetzliche Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, wird sich zeigen.
Warum das Splittingverfahren umstritten ist
Das Splittingverfahren ist übrigens politisch sehr umstritten. Das kommt daher, weil dabei am besten Ehepaare wegkommen, die keine Kinder haben und die üblicherweise die gängigen Rollenklischees erfüllen. Wer hingegen viele Kinder hat - oder sogar andere Formen des Zusammenlebens vorsieht – hat das Nachsehen. Das Gleiche gilt für Ehepaare, die beide nur ein kleines Einkommen haben.
Sollten Sie weitere Fragen zur gemeinsamen Veranlagung haben oder konkrete Rechenbeispiele wünschen, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.