Gesellschafter bei Personen- und Kapitalgesellschaften
Einem
Gesellschafter gehören Anteile an einer Gesellschaft. Was dies für Gesellschaften sein können und was die Folge davon ist, soll hier einmal beleuchtet werden.

Gesellschaftsform
Es gibt verschiedene Gesellschaftsformen, die aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Gesellschaft (wie der Name schon sagt) aus mehreren Gesellschaftern besteht. Lediglich
bei einer GmbH gibt es die sog. Ein-Mann-GmbH, die relativ häufig genutzt wird.
Die Gesellschaften können Personengesellschaften sein, also zB. eine
Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Offene Handelsgesellschaft (OHG), oder eine Kapitalgesellschaft, zB. eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG). Es gibt noch weitere Gesellschaften, die sich auf Personen- und Kapitalgesellschaften aufteilen.
Auswirkungen für den Gesellschafter - Bei einer Personengesellschaft
Hat eine Person Anteile an einer
Personengesellschaft, ist er
Gesellschafter der Personengesellschaft. Er könnte zB. ein Komplementär (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft sein. Diese KG erzielt aus steuerlicher Sicht
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, zumindest regelmäßig. Es gibt auch Personengesellschaften die nur vermögensverwaltend tätig sind und daher zB. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
Die Verteilung des Gewinns sollte schriftlich fixiert sein. Somit erhält der Komplementär je Jahr eine Gewinnbeteiligung vom Gewinn seiner KG. Diese Gewinne muss der
Gesellschafter in
seiner persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Es handelt sich dabei um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Auch die
Gewerbesteuer bzw. der
Gewerbesteuermessbetrag wird ihm anteilig zugerechnet. Das
Finanzamt der KG stellt die Beteiligungseinkünfte fest und leitet diese dann an das Finanzamt des Komplementärs weiter.
Ein Personengesellschafter kann keine anderen Einkünfte als die Personengesellschaft erzielen. Hier also Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Bei einer Kapitalgesellschaft
Hat eine Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft, ist er
Gesellschafter der Kapitalgesellschaft. Er könnte zB.
Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein. Auch eine GmbH erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ist der
Gesellschafter für die Gesellschaft zB. als
Geschäftsführer tätig, erhält er hierfür eine Geschäftsführervergütung. Diese stellt anders als bei den Personengesellschaften Lohneinkünfte dar. Daher erzielt der
Gesellschafter aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Ist er beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer hat diese Stellung auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
Werden die Gewinne der GmbH später ausgezahlt (ausgeschüttet), erhält der
Gesellschafter damit
Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese
unterliegen der Abgeltungssteuer. Es bleibt dem
Gesellschafter natürlich
frei eine Günstigerprüfung in seiner Einkommensteuererklärung vorzunehmen.