Erklärung des Gewerbesteuermessbetrags
Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften müssen sie zahlen
– die Gewerbesteuer. Dafür wird bei Gewerbetreibenden und bei Personengesellschaften das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die
Einkommensteuer angerechnet. Allerdings maximal die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften erhalten diese Vergünstigung zwar nicht, dafür fällt aber auch die
Körperschaftsteuer entsprechende niedriger aus.

Aber was ist eigentlich der Gewerbesteuermessbetrag?
Der
Gewerbesteuermessbetrag ist ein Wert, der unter Berücksichtigung verschiedener Punkte, ermittelt wird. Ausgangspunkt ist der einkommensteuerliche Gewinn. Hier werden nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes Hinzurechnungen und Kürzungen hinzugerechnet bzw. abgezogen. Eine sehr bekannte gewerbesteuerliche Hinzurechnung ist zum Beispiel die Position „Schuldzinsen“ oder „Leasingraten“. Die Leasingraten sind allerdings nur zu 20% hinzuzurechnen und es ist
noch ein Freibetrag von 100.000 Euro vorgesehen. Und letzten Endes wird von dem verbleibenden Betrag auch nur ¼ angesetzt. Danach sind die Kürzungen abzuziehen. Hier sind häufig die Kürzungen für „Grundstücke im Betriebsvermögen“ oder auch „Spenden“ vorzunehmen.
Abgesehen von einer möglichen Verrechnung von vorgetragenen Gewerbeverlusten, ergibt sich dann der sog. Gewerbeertrag. Dieser ist auf 100 Euro abzurunden. Für Gewerbetreibende und Personengesellschaften gibt es an dieser Stelle noch einen Freibetrag von 24.500 Euro. Für Kapitalgesellschaften gilt dieser Freibetrag nicht. Auf den Gewerbeertrag ist die Steuermesszahl anzuwenden. Diese beträgt nun einheitlich 3,5%. Und damit hat man den
Gewerbesteuermessbetrag ermittelt.
Gewerbesteuermessbetrag & Hebesatz = Gewerbesteuer
Wendet man auf den
Gewerbesteuermessbetrag den
Hebesatz der Gemeinde an, so ergibt sich die Gewerbesteuer. Die Hebesätze sind unterschiedlich, wobei man davon ausgehen kann, dass die Großstädte die höchsten Hebesätze haben, z. B. Düsseldorf mit 440%, und die kleineren Gemeinden eher günstige Hebesätze haben, oder sogar nur den Mindesthebesatz von 200% anwenden, wie z. B. Norderfriedrichskoog in Schleswig-Holstein.
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