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Gleitzone

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Gleitzone

Neben Minijobs, die einen maximalen Verdienst von monatlich bis zu 400 Euro vorsehen, gibt es noch die sog. Midijobs. Das sind Jobs in der Gleitzone, die einen monatlichen Verdienst von 400,01 Euro bis 800 Euro vorsehen.

Sozialversicherung


Diese Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Euro bezieht sich auf die Sozialversicherung. Grundsätzlich ist ein Arbeitslohn ab 400,01 Euro in allen vier Versicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) pflichtversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber hat somit die hälftigen Anteile ab dem Verdienst von monatlich 400,01 Euro abzuführen. Für den Arbeitnehmer besteht jedoch die Besonderheit, dass er nicht voll in die Versicherungen einzahlt. Er zahlt steigend mit dem Einkommen in die Versicherungszweige ein, also bei 400,01 Euro wenig und bei 800 Euro den vollen Arbeitnehmeranteil. Diese Berechnung übernehmen Gleitzonenrechner, da sie nicht mal eben zu überschlagen ist.

Beispielsweise zahlt ein Arbeitnehmer in der Gleitzone bei einem Bruttogehalt von 450 Euro insgesamt 57,47 Euro an Sozialversicherung (inklusive Strafzuschlag für Kinderlose) und spart somit 36,48 Euro zu einer vollen Pflichtversicherung für das gleiche Bruttogehalt.

Lohnsteuer

Auf die Lohnsteuer hat die Gleitzone keine Auswirkung. Sie ist ab 400,01 Euro aufgrund der persönlichen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers abzuführen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I keine Abzüge auf einen Monatslohn bis zu 800 Euro hat.

Minijob und Midijob

Es ist möglich, dass ein Midijobber nebenbei noch einen Minijob bis 400 Euro ausübt. Doch selbst wenn er hier die Höchstgrenze von 400 Euro monatlich bei dem Minijob nicht ausschöpft führt ein zweiter Minijob neben dem Minijob zur Versicherungspflicht.

Besonderheiten

Fällt ein Arbeitnehmer mit seinem monatlichen Verdienst in die Gleitzone, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für seinen Arbeitnehmer auch als in der Gleitzone abrechnen. Er hat keine Wahlmöglichkeit.

Allerdings entfällt die Gleitzonenregelung, wenn der Arbeitnehmer noch einen Hauptjob ausübt und hier bereits sozialversicherungspflichtig ist. Auch für Ausbildungsverhältnisse, die sicherlich häufig in die Gleitzone fallen, darf die Gleitzonenregelung nicht angewandt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Minijobber durch das Ausüben mehrerer Minijobs in die Gleitzone rutscht.
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