GmbH und Körperschaftsteuer
Eine
GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die nur beschränkt haftet. Das heißt in Höhe ihrer Stammeinlage. Dieses
Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen. Eine GmbH kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden. Sie kann damit gewerblich, vermögensverwaltend oder auch gemeinnützig tätig sein. Aufgrund ihrer Rechtsform gilt sie jedoch stets als Handelsgesellschaft. Daher sind sämtliche Vorschriften für Kaufleute für die GmbH anzuwenden. Eine GmbH ist also
verpflichtet eine Handelsbilanz aufzustellen. Eine GmbH muss von
mindestens einem Gesellschafter gegründet werden, das ist dann eine sog. Ein-Mann-GmbH. Außerdem ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag notwendig.

Die Körperschaftsteuer
Bei Personengesellschaften wird der Gewinn nach einem Gewinnverteilungsschlüssel verteilt und dieser dann in der
Einkommensteuererklärung des einzelnen Gesellschafters versteuert. Da die GmbH eine Körperschaft ist, fällt sie unter die Steuerpflicht des Körperschaftsteuerrechts. Die GmbH versteuert somit selbst ihre Gewinne.
Dabei ist der handelsrechtliche Gewinn ebenso an einen steuerrechtlichen Gewinn anzupassen, wie bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaften. Durch einen Verweis des Körperschaftsteuergesetzes auf das Einkommensteuergesetz sind hier auch die gleichen Vorschriften anzuwenden, zB.
nicht abzugsfähige Betriebsausgaben wie
30% der Bewirtungskosten oder Kundengeschenke über 35 Euro, AfA-Methoden oder auch Bewertungsvorschriften. Auch Spenden kann eine GmbH nicht uneingeschränkt geltend machen.
Ist der steuerrechtliche Gewinn bzw. das
zu versteuernde Einkommen ermittelt, wird hierauf ein Körperschaftsteuersatz von derzeit 15% erhoben. Dies klingt erst mal wenig, doch eine GmbH ist in jedem Fall auch gewerbesteuerpflichtig. Dies ist auch der Fall,
wenn sich Freiberufler zu einer GmbH zusammen schließen. Während beim Einzelunternehmer und bei den
Gesellschaftern einer Personengesellschaft die
Gewerbesteuer auf die
Einkommensteuer angerechnet wird, ist dies bei einer Kapitalgesellschaft nicht der Fall. Auf
die 15% Körperschaftsteuer werden dann
noch 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben.
Die GmbH erhält somit jährlich den Körperschaftsteuerbescheid und ist außerdem verpflichtet vierteljährliche Körperschaftsteuervorauszahlungen zu leisten,
die das Finanzamt festsetzt.