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Grundfreibetrag

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Begriff des Grundfreibetrages

Der Staat ist aufgrund des in der Verfassung verankerten Sozialstaatsprinzips nicht nur verpflichtet, mittellose bedürftige Bürger finanziell zu unterstützen mit Sozialleistungen wie insbesondere Hartz IV. Er darf von einem Arbeitnehmer oder einem selbstständigen Unternehmer nur so viel Steuern verlangen, dass dieser mit dem restlichen Teil noch sein Existenzminimum bestreiten kann. Aus diesem hängt die Höhe der zu entrichtenden Einkommenssteuer von der Höhe des Verdienstes ab. Ist dieser allenfalls so niedrig, dass es gerade noch zur Sicherung der persönlichen Existenz ausreicht, darf der Fiskus dafür überhaupt keine Steuern verlangen. Diese Grenze bezeichnet man als Grundfreibetrag.

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Die Ermittlung des Grundfreibetrages

Die Höhe des Grundfreibetrages orientiert sich an der Höhe des jeweiligen sozialhilfsrechtlichen Regelsatzes für die Bezieher von Hartz IV Leistungen, sowie den durchschnittlichen Kosten für eine Unterkunft sowie Heizkosten. Die Bemessung richtet sich ferner danach, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um einen Alleinstehenden oder ein Ehepaar handelt. Hinzu kommt eventuell noch ein Kinderfreibetrag sowie ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf, die sich an der Zahl Ihrer Kinder orientieren. Schließlich ist das Aufziehen von unterhaltsberechtigten Kindern für die Eltern auch mit zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden. Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten wurde der Grundfreibetrag in den letzten Jahren mehrfach angehoben.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um den Grundfreibetrag ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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