Jahresabschluss
Der Jahresabschluß
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Unser Service ist sehr flexibel: Erstellen Sie Ihre Buchführung selbst, dann unterstützen wir Sie beim Jahresabschluss.
Gerne können Sie uns auch alle steuerlichen Aufgaben übertragen.
Was ist beim Jahresabschluss zu beachten
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, jährlich einen
Jahresabschluss zu erstellen. Kleine Gewerbetreibende und Freie Berufe stellen eine Einnahmen-Überschussrechnung auf.
Grundsätzlich hat der
Jahresabschluss zwei Funktionen.
1) Information: Der
Jahresabschluss dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
2) Zahlungsbemessung: Der
Jahresabschluss ist Basis
für die Besteuerung des Unternehmens.
Die Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Kapitalgesellschaften müssen den
Jahresabschluss zusätzlich durch den Anhang und ggf. den Lagebericht ergänzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Überschussrechnung. Selbstverständlich fertigen wir auf Wunsch auch alle Steuererklärungen, die auf dem Abschluss oder der Überschussrechnung aufbauen, zB. zur Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer. Wir informieren Sie vorab transparant über die anfallenden Kosten.
Rufen Sie uns kostenlos an unter 0800 / 815 815 8 (werktags 09:00 - 18:00 Uhr) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.