Juristische Person

Ist eine Personenvereinigung oder Vermögensmasse aufgrund von Gesetzen rechtsfähig, dann handelt es sich um eine juristische Person. Eine juristische Person kann also keine natürliche Person sein. Rechtsfähig bedeutet, dass die Personenvereinigung Träger von Rechten und Pflichten ist.
Zivilrecht
Bei den juristischen Personen wird noch weiter unterschieden. Es gibt die juristischen Personen des Zivilrechts. Die Grundform ist
der eingetragene Verein, worauf sich die anderen juristischen Personen des Zivilrechts aufbauen. Das sind zB. die Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG). Diese Vereine und Gesellschaften erreichen die Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in ein Register, z. B. das Vereinsregister oder das Handelsregister.
Eine juristische Person kann also verklagen und verklagt werden. Bei den Vereinen gehört das Vereinsvermögen der juristischen Personen, nicht anteilig den Vereinsmitgliedern. Nur mit diesem Vermögen wird gehaftet. Bei einer anderen Gesellschaft, zB. einer
GmbH wird
mit dem Stammkapital gehaftet. Jedoch kann sich hier die Haftung auch mal
auf den Geschäftsführer erweitern, wenn dieser entsprechend gehandelt hat.
Die juristische Person unterliegt
mit ihrem Einkommen der
Körperschaftsteuer, sofern es sich nicht um einen steuerbefreiten Verein handelt, zB. einem gemeinnützigen Verein. Die anderen juristischen Personen, wie zB. die GmbHs unterliegen
außerdem der Gewerbesteuer und auch
regelmäßig der Umsatzsteuer.

Öffentliches Recht
Neben den juristischen Personen des Zivilrechts gibt es auch noch die juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben Rechtsfähigkeit aufgrund öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Gesetze. Es handelt sich dabei zB. um Gemeinden.
Grundsätzlich sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit ihren hoheitlichen Betrieben steuerbefreit. Doch können sie zB. mit ihren Betrieben gewerblicher Art steuerpflichtig sein. Das könnte zB. der Fall sein, bei der kostenpflichtigen Vermietung von Stellplätzen in einem Parkhaus.