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Kind & Unterhalt

Steuer-Ratgeber K Kind & Unterhalt

Aus steuerlicher Sicht: Kinder & Unterhalt

Unterhalt und Steuern Die Zahlungen an nahe Verwandte werden nur dann vom Finanzamt eventuell als außergewöhnliche Belastungen aberkannt, wenn Sie zu Unterhaltszahlungen gesetzlich verpflichtet sind. Davon ist bei minderjährigen Kindern beziehungsweise auch volljährigen Kindern generell zumindest bis zur Beendigung ihrer Berufsausbildung auszugehen. Allerdings muss es sich auch wirklich um Ihre leiblichen Kinder handeln. Hingegen fallen Stiefkinder nicht darunter.

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Keine steuerliche Berücksichtigung bei Kindergeld / Kinderfreibetrag

Schwierig wird die Sache allerdings dann, wenn Sie einen Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise einen Kinderfreibetrag haben. Dann braucht das Finanzamt generell nicht Ihre in der Steuererklärung angegebenen Unterhaltszahlungen an Ihr Kind als außergewöhnliche Belastungen anerkennen. Das gilt auch dann, wenn es auswärts ein teures Studium oder eine Ausbildung absolviert. Das kommt daher, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass durch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag die Eltern einen hinreichenden Ausgleich erhalten. In dieser Situation sollten Sie an den Ausbildungsfreibetrag nicht vergessen.

Tipp

Dies gilt allerdings nur so lange, wie wirklich ein Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise einen Kinderfreibetrag besteht. Fällt dieser wegen Überschreitung der Altersgrenze weg, muss das Finanzamt die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen wieder anerkennen. Hieran sollten Sie unbedingt denken.

Sollten sich noch weitere Fragen zu dem Thema Kind & Unterhalt ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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Formulare zu Kind & Unterhalt

  1. Scheidung und Erben > Scheidungsrecht: Trennungsvereinbarung, Wohnung, Hausrat, Unterhalt, Kinder

Links zu Kind & Unterhalt

  1. Bundesministerium für Frauen, Familie, Senioren und Jugend
    Es setzt sich für die Familienförderung Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Mutterschutz , die Seniorenförderung, die Gleichstellung, die Kinder und Jugendförderung, den Zivildienst, die Wohlfahrtspflege und das bürgerschaftliche Engagement ein. Über die Politikbereiche, Gesetze, Publikationen und die Aktionen 'Internationales Jahr der Freiwilligen', 'Mehr Respekt vor Kindern' und 'Mehr Spielraum für Väter' wird informiert.


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