Mandant: Passwort:
SteuerberaterSuche:  Steuer Suche
Steuerberater Facebook  Facebook     Steuerberater Twitter  Twitter

Kirchensteuer

Steuer-Ratgeber K Kirchensteuer

Geschichte der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer geht auf eine lange Historie zurück. In der gegenwärtigen Form existiert die Steuer seit 1919, wo sie in Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung erstmals eine verfassungsrechtliche Grundlage erhielt. Mit der Gründung der Bundesrepublik wurde dieser staatskirchenrechtliche Artikel 1949 unverändert in Artikel 140 des Grundgesetzes verankert. Seither besitzen bestimmte Kirchen das Recht, eine Steuer auf der Basis landesrechtlicher Anordnungen einzufordern. Definitionsgemäß ist es jedoch Voraussetzung, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist.

Steuerberater

70% des Kirchen-Etats

Durch die Kirchensteuer finanzieren die jeweiligen Glaubensgemeinschaften rund 70% ihres laufenden Etats. Dieser hohe Anteil setzt sich jedoch nicht aus den Steuerabgaben aller Gläubigen zusammen. Sie steht in enger Verknüpfung mit der staatlichen Erhebung der Lohn- und Einkommensteuer. Da Erwerbslose, Kinder, Jugendliche und Menschen mit einem geringen Einkommen diese Abgaben nicht zu entrichten haben, ruht diese Finanzierung alleinig auf den Schultern der übrigen Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu den staatlich erhobenen Steuern, die dauerhaften zu entrichten sind, führt ein formeller Austritt aus der Religionsgemeinschaft zu einer Befreiung von der Kirchensteuer.

Besteuerung in den Bundesländern

In Deutschland obliegt die Erhebung der Kirchensteuer den jeweiligen Landesfinanzämtern. Aufgrund der föderalen Struktur existiert dabei jedoch keine einheitliche Besteuerung in den sechzehn Bundesländern. In der Regel wandert jedoch ein Beitrag von 9% der Lohn- und Einkommensteuer als Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Steuersatz lediglich 8%. In einigen Bundesländern existiert zudem ein fester Mindestbetrag, der vom Steuerzahler als Kirchensteuer zu entrichten ist. Den spezifischen Steuersatz setzen Gremien innerhalb der Kirchen fest, jedoch bedarf es anschließend einer rechtlichen Zustimmung des zuständigen Landesparlaments. Als Entschädigung für den finanziellen und verwaltungstechnischen Mehraufwand behält das Finanzamt davon rund 3% ein. Den Rest erhält die Kirche, in Abhängigkeit von der Konfession des jeweiligen Steuerzahlers. Als Sonderfall existiert ferner das sogenannte Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, womit eine Abgaberegelung für das Ehegattensplitting §§ 26, 26 b EStG geschaffen wurde. Außerdem besteht die rechtliche Möglichkeit die Kirchensteuer als Aufschlag zur Vermögensabgabe oder zum Solidaritätszuschlag einzufordern. Davon wird in der Praxis jedoch kein Gebrauch gemacht.

Gemäß EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 haben Steuerzahler die Möglichkeit in ihrer Steuererklärung die Zahlung der Kirchensteuer als Sonderausgabe zu deklarieren.
Twittern

Guter & günstiger Steuerberater gesucht? Nutzen Sie unser Online-Steuerbüro.   

Thema eingrenzen:

Kirchensteuer & Abgeltungssteuer
Kirchensteuer & Lohnsteuer
Kirchensteuer & Veranlagung
Kirchensteuer & Soli
Kirchensteuer & Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer & Kirchenaustritt
Kirchensteuer & Finanzamt
Kirchensteuer & EUR
Kirchensteuer & 2011
Kirchensteuer & Einkommen
Kirchensteuer & Lohnsteuerkarte
Kirchensteuer & Kapitalvermögen
Kirchensteuer & Steuerklasse
Kirchensteuer & Steuererklärung
Kirchensteuer & Rechner

Ähnliche Themen:

Abgeltungssteuer
Lohnsteuer
Veranlagung

Aktuelle Artikel zum Thema Kirchensteuer

  1. Kirchenaustritt mit Hintergedanken
    Darf jemand aus steuerlichen Gründen aus der Institution Kirche als Steuereintreiber austreten und gleichzeitig Mitglied der religiösen Gemeinschaft bleiben? Kirchensteuer
  2. Kirche und Eintrittsgeld
    Sollen die Besucher von Kirchen trotz Kirchensteuer einen kleinen Obulus als Eintrittsgeld entrichten? Kirchensteuer
  3. Kein halbherziger Kirchenaustritt von Kirchensteuer-Rebell
    Kein halbherziger Kirchenaustritt von Kirchensteuer Rebell Ein Austritt allein aus der Institution Kirche als Steuereintreiber ist nicht möglich. So sehen das jedenfalls die Richter des Verwaltungsgerichtshofes Baden ...
  4. Kirche und Abgeltungsteuer
    Der Kirchensteuerabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer Abgeltungssteuer

Diskussionen zu Thema Kirchensteuer

  1. Forum Veranlagung, Thema: Re: Errechnung ESt für selbständige Tätigkeit
    ... wenn ihr 2010 geheiratet habt, könnt Ihr Euch zusammenveranlagen lassen. Hier die grobe Berechnung: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit WK mindestens 920 EUR p.P., evtl. mehr ...
  2. Forum Veranlagung, Thema: Steuerbescheid in Ordnung?
    Hallo Allseits, ich bin neu bei Euch im Forum und sage somit mal ein allgemeines Hallo in die Runde. Ich habe auch ein Problem und ...
  3. Forum Veranlagung, Thema: Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Kirchensteuer
    Hallo zusammen, ich habe mein Lohnsteuerbescheid für das Jahr 2010 erhalten. Nun steht unter dem Restguthaben eine weitere Zeile mit der Information mit einem entsprechenden Beitrag: ...

Wiki-Texte zu Kirchensteuer

  1. Kirchensteuer


Zum Steuer-Ratgeber
Online Steuerbüro
Wie es funktioniert
Warum es günstiger ist
Ihre Vorteile
Preis vergleichen
Soforthilfe
Über steuerberaten.de
Steuerberater Hotline
Kategorien:
Online Steuerbüro
Steuer-Ratgeber
Steuerinfos & Tools
Steuer-Blog
Steuer-Forum
Steuerberater Regional
Basis-Leistungen:
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärung
Jahresabschluss
Juristische Informationen:
Über steuerberaten.de
Datenschutzbestimmung
AGBs für Mandanten
Widerrufsbelehrung
Haftungsausschluss
Impressum