Mandant: Passwort:
SteuerberaterSuche:  Steuer Suche
Steuerberater Facebook  Facebook     Steuerberater Twitter  Twitter

Kleinunternehmerregelung

Steuer-Ratgeber K Kleinunternehmerregelung

Die berühmte Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer Regelung Die Kleinunternehmerregelung ist im § 19 des Umsatzsteuergesetzes formuliert. Sie vereinfacht die steuerliche Abrechnung für Kleinunternehmer unter einem Jahresumsatz von 17.500 Euro dergestalt, dass sie keine Umsatzsteuer vereinnahmen, daraufhin auch nicht abführen und bei den eigenen Rechnungen auf den entsprechenden Vorsteuerabzug verzichten.

Steuerberater

Regelungen des § 19 UStG

Die Vereinfachungsregelung gewährt dem Kleinunternehmer ein Wahlrecht, er kann sich wie ein Nichtunternehmer behandeln lassen. Die Grenze von 17.500 darf im letzten Kalenderjahr nicht erreicht worden sein, gleichzeitig werden im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überstiegen. Der Kleinunternehmer beantragt beim zuständigen Finanzamt die Anwendung des § 19 UStG mit der Steuererklärung für das entsprechende Jahr, also erst, wenn das Jahr vorüber ist. Daher muss er sich im Verlaufe des Jahres darüber im Klaren sein, ob er die Regelung wählen möchte. Wenn im Vorjahr 17.500 Euro nicht überschritten wurden und das laufende Jahr voraussichtlich ähnlich verläuft, jedenfalls 50.000 Euro nicht erreicht werden, sollte er konsequent auf den Ausweis von Umsatzsteuer in seinen Rechnungen verzichten und die Steuer auch keinesfalls vereinnahmen. Sollte auch nur in einem Fall davon abgewichen werden, entfällt die Kleinunternehmerregelung für das komplette Jahr, es ist dann die Umsatzsteuer auf sämtliche Einkünfte zu entrichten, auch wenn Auftraggeber ihre Zahlungen entsprechend um die Umsatzsteuer verkürzt haben. Im Gegenzug können allerdings auch wieder die gezahlten Umsatzsteuern auf Rechnungen geltend gemacht werden. Der Verlust ist dennoch enorm. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich sogar, unterjährig eine unberechtigt erhaltene Umsatzsteuer an den Auftraggeber zurückzuzahlen, bei entsprechender Rechnungskorrektur.

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, Vorteile der Regelung

Wenn der Kleinunternehmer trotz Vorliegen der Voraussetzungen auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist er an den Verzicht für fünf Jahre gebunden, kann aber diese Erklärung mit Beginn eines jeden Kalenderjahres widerrufen (§ 19 Absatz 2 UStG). Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist bei Gewerbetreibenden im reinen B2B-Bereich unerheblich. Denn für sie, deren Kunden und Lieferanten komplett zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer ein reiner Durchlaufposten. Anders sieht es im B2C-Bereich aus, wo die Kunden nicht vorsteuerabzugsberechtigte Endverbraucher sind. Der Kleinunternehmer kann seine Waren etwas verbilligt anbieten, was ihm einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die effektive Verbilligung entspricht so gut wie nie der tatsächlichen Umsatzsteuer, um die er seinen Absatz reduziert. Vielmehr zahlt er ja auf Leistungen Umsatzsteuer, die er nicht geltend machen kann, diese Betriebsausgabe sollte er bei seinen Preisreduktionen berücksichtigen. Für Freelancer mit einem Kostenanteil von lediglich 20 bis 30 Prozent und überwiegender Privatkundschaft lohnt sich die Regelung allerdings.
Twittern

Guter & günstiger Steuerberater gesucht? Nutzen Sie unser Online-Steuerbüro.   

Thema eingrenzen:

Kleinunternehmerregelung & Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung & Kleinunternehmer
Kleinunternehmerregelung & Steuererklärung
Kleinunternehmerregelung & Finanzamt
Kleinunternehmerregelung & Einkommen
Kleinunternehmerregelung & 2009
Kleinunternehmerregelung & 2010
Kleinunternehmerregelung & EUR

Ähnliche Themen:

Umsatzsteuer
Kleinunternehmer
Steuererklärung

Aktuelle Artikel zum Thema Kleinunternehmerregelung

  1. Existenzgründung und Umsatzsteuer bei Verein
    Darf ein Verein, der sich neuerdings auch wirtschaftlich betätigt, sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen, wenn seine Einnahmen im Erstjahr unerwartet niedrig ausfallen? Umsatzsteuer Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Diskussionen zu Thema Kleinunternehmerregelung

  1. Forum Kinder, Thema: Re: Einkommen unter Kindergeld-Limit halten
    Re: Einkommen unter geld Limit halten Die Mini GmbH ist schon eine gute Idee. Auch die GmbH kann die Kleinunternehmerregelung bei Umätzen unter 17.500 geltend machen. Als Gesellschaftergeschäftsführer unterliegt ...
  2. Forum Sonstige Einkünfte, Thema: Übertragung Firmenwagen -> Privatvermögen
    Übertragung Firmenwagen > Privatvermögen Hallo, ich bin mir zwar nicht sicher ob dies das richtige Forum ist, aber ich probier es einfach mal. Ich habe im ...
  3. Forum Umsatzsteuer, Thema: freiberufliche Tätigkeit
    Hallo, mache meine erste Steuererklärung und bin gerade ein bisschen am verzweifeln. Ich bin hauptberuflich Beamtin und mit 5 Std. die Woche freiberuflich auf Honorarbasis als Leiterin einer ...



Zum Steuer-Ratgeber
Online Steuerbüro
Wie es funktioniert
Warum es günstiger ist
Ihre Vorteile
Preis vergleichen
Soforthilfe
Über steuerberaten.de
Steuerberater Hotline
Kategorien:
Online Steuerbüro
Steuer-Ratgeber
Steuerinfos & Tools
Steuer-Blog
Steuer-Forum
Steuerberater Regional
Basis-Leistungen:
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärung
Jahresabschluss
Juristische Informationen:
Über steuerberaten.de
Datenschutzbestimmung
AGBs für Mandanten
Widerrufsbelehrung
Haftungsausschluss
Impressum