Mantelbogen
Der so genannte
Mantelbogen ist das
Herzstück der Einkommensteuererklärung. Jeder unbeschränkt Steuerpflichtige in
Deutschland, der zur
Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diesen
Mantelbogen im Rahmen seiner Einkommensteuerklärung ausfüllen. Aber auch wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat selbstverständlich die Möglichkeit eine Einkommensteuererklärung
gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Dabei besteht die Möglichkeit, diesen
Mantelbogen auch auf elektronischem Wege auszufüllen. Der
Mantelbogen besteht aus 4 Seiten, auf denen umfangreiche Angaben gemacht werden müssen.

Daten im Mantelbogen
Seite 1 dient zur Erfassung aller persönlichen Daten des Steuerpflichtigen. Dazu gehören insbesondere: Name, Anschrift, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgruppe, Familienstand, Beruf, Kontoverbindung. Hier werden auch Angaben zum Ehepartner gemacht. Nicht vergessen darf man die Unterschrift, diese Unterschrift gilt für die gesamte Einkommensteuererklärung.
Auf Seite 2 muss der Steuerpflichtige angeben, welche Anlagen zu seiner Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Hier werden auch Angaben zu ausländischen Einkünften. Selbständige Steuerpflichtige und Unternehmer können auf dieser Seite auch Verlustvorträge aus vorangegangenen Jahren geltend machen, die noch nicht vollständig steuerlich berücksichtigt worden sind.
Die
so genannten Sonderausgaben gehören auf Seite 3 des Mantelbogens. Dazu zählen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
Aufwendungen der freiwilligen Altersvorsorge, Beiträge zu freiwilligen Versicherungen gegen Unfall, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Beiträge zu Haftpflichtversicherungen, Mitgliedsbeiträge und Spenden, Seite 4 des Mantelbogens dient der Erfassung von außergewöhnlichen Belastungen des Steuerpflichtigen. Hierzu zählen Unterhaltsleistungen, Ausgaben für Behinderte, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnlich hohe Krankheitskosten, Kosten für Heimunterbringung sowie Aufwendungen für Folgen von Naturkatastrophen.
Frist zur Abgabe
Die allgemeine Frist zur Abgabe der Steuererklärung und damit des Mantelbogens endet am 31.Mai des Folgejahres. Wird die Steuererklärung mit Hilfe der Steuerberatenden Berufe erstellt, so verlängert sich die Frist bis zum 31.Dezember des Folgejahres. Bei begründeten Anträgen (zB. wegen Krankheit oder fehlender Belege) stimmt die Finanzbehörde auch einer über diese
Stichtage hinausgehenden Fristverlängerung zu.