Erklärung der Mehrwertsteuer (MwSt)

Bei der
Mehrwertsteuer handelt sich um eine indirekte Verkehrs- beziehungsweise Gemeinschaftsteuer, die auf Waren und Dienstleistungen jeglicher Art erhoben wird. In Deutschland wird der Name synonym für die gesetzlich verankerte Bezeichnung „Umsatzsteuer“ verwendet. Seit dem
01.07.2009 beträgt der Mehrwertsteuersatz innerhalb der Bundesrepublik 19% des Verkaufswertes (§ 12 Abs. 1 UStG). Für Lebensmittel, Blumen und den öffentlichen Personennahverkehr gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7%. Selbiges gilt für Presseprodukte, insofern diese eine Jugendfreigabe besitzen. Hinzu kommen weitere Sonderfälle mit geringerer Tragweite. Die
Bemessungsgrundlage der
Mehrwertsteuer ist gänzlich unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation Endverbrauchers. Neben der Einkommenssteuer stellt die
Mehrwertsteuer das größte staatliche Steuereinkommen bereit.

Berechnung der Mehrwertsteuer
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Mehrwertsteuer-Rechner enwickelt. Dieser Rechner hilft Ihnen, die anfallende
Mehrwertsteuer einfach zu berechnen.
Rechtliche Grundlage der Mehrwertsteuer
Rechtlich basiert die
Mehrwertsteuer auf der Grundlage zahlreicher Artikel
im deutschen Umsatzsteuergesetz sowie auf Richtlinien der EU. Darüber hinaus existieren zahlreiche Sonderbeschlüsse, die das Umsatzsteuerrecht zu einem der komplexesten Bereiche innerhalb des deutschen Steuerapparates werden ließ. Zur fristgerechten und regelmäßigen Weitergabe der
Mehrwertsteuer an die zuständige Finanzbehörde ist jedes umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen verpflichtet. Diese Abrechnung kann entweder monatlich oder quartalsweise geschehen.
Höhe der Mehrwertsteuer
Grundsätzlich fallen auf jedes Gut aus inländischer Produktion sowie auf Importe 19% beziehungsweise 7%
Mehrwertsteuer an. Dennoch wird die Steuerlast nicht zwischen dem Produzenten und dem Konsumenten aufgeteilt.
Trotz stufenweiser Weitergabe über verschiedene Vertriebsstrukturen, dem sogenannten Allphasenprinzip, trägt am Ende der Konsument die volle
Mehrwertsteuer. Dies liegt darin begründet, dass sich Unternehmen
über den Vorsteuerabzug entlasten können. Dadurch reichen die Unternehmen die
Mehrwertsteuer bis zum Ende der Vertriebskette, dem eigentlichen Endverbraucher, durch. Dieser zahlt dann automatisch mit dem Preis auch die anfallenden Steuern. Sie werden auf jedem Zahlungsbeleg als gesonderter Posten ausgewiesen. Für die Hersteller bleibt anschließend alleinig der erzielte Mehrwert, der aus ihrer Einkaufs- und Verkaufsstrategie resultiert, steuerpflichtig. Die Buchung der
Mehrwertsteuer erfolgt daher ausschließlich im Nettosystem, also ohne den Anteil der
Mehrwertsteuer. Aufgrund der genannten Zusammenhänge ergab sich folglich die im Fachjargon gebräuchliche Bezeichnung „Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug“.