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Erklärung der Mehrwertsteuer (MwSt)

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Erklärung der Mehrwertsteuer (MwSt)

Bei der Mehrwertsteuer handelt sich um eine indirekte Verkehrssteuer bzw. Gemeinschaftsteuer, die auf Waren und Dienstleistungen jeglicher Art erhoben wird. In Deutschland wird der Name synonym für die gesetzlich verankerte Bezeichnung Umsatzsteuer verwendet. Seit dem 01.07.2009 beträgt der Mehrwertsteuersatz innerhalb der Bundesrepublik 19 % des Verkaufswertes (§ 12 Abs. 1 UStG). Für Lebensmittel, Blumen und den öffentlichen Personennahverkehr gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 %. Selbiges gilt für Presseprodukte, insofern diese eine Jugendfreigabe besitzen. Hinzu kommen weitere Sonderfälle mit geringerer Tragweite. Die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ist gänzlich unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation des Endverbrauchers. Neben der Einkommenssteuer stellt die Mehrwertsteuer das größte, staatliche Steuereinkommen bereit.

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Rechtliche Grundlage der Mehrwertsteuer

Rechtlich basiert die Mehrwertsteuer auf der Grundlage zahlreicher Artikel im deutschen Umsatzsteuergesetz und auf Richtlinien der EU. Darüber hinaus existieren zahlreiche Sonderbeschlüsse, die das Umsatzsteuerrecht zu einem der komplexesten Bereiche innerhalb des deutschen Steuerapparates machen. Zur fristgerechten und regelmäßigen Weitergabe der Mehrwertsteuer an die zuständige Finanzbehörde ist jedes umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen verpflichtet. Diese Abrechnung kann entweder monatlich oder quartalsweise geschehen.

Höhe der Mehrwertsteuer

Grundsätzlich fallen auf jedes Gut aus inländischer Produktion und auf Importe 19 % bzw. 7 % Mehrwertsteuer an. Dennoch wird die Steuerlast nicht zwischen dem Produzenten und dem Konsumenten aufgeteilt. Trotz stufenweiser Weitergabe über verschiedene Vertriebsstrukturen, dem sogenannten Allphasenprinzip, trägt am Ende der Konsument die volle Mehrwertsteuer. Dies liegt darin begründet, dass sich Unternehmen über den Vorsteuerabzug entlasten können. Dadurch reichen die Unternehmen die Mehrwertsteuer bis zum Ende der Vertriebskette, dem eigentlichen Endverbraucher, durch. Dieser zahlt dann automatisch mit dem Preis auch die anfallenden Steuern. Sie werden auf jedem Zahlungsbeleg als gesonderter Posten ausgewiesen. Für die Hersteller bleibt anschließend alleinig der erzielte Mehrwert, der aus ihrer Einkaufs- und Verkaufsstrategie resultiert, steuerpflichtig. Die Buchung der Mehrwertsteuer erfolgt daher ausschließlich im Nettosystem, also ohne den Anteil der Mehrwertsteuer. Aufgrund der genannten Zusammenhänge ergab sich folglich – die im Fachjargon gebräuchliche – Bezeichnung Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.

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