Unverbindlich anfragen

Nichtveranlagungsbescheinigung / NV-Bescheinigung

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Nichtveranlagungsbescheinigung / NV-Bescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) benötigen Steuerpflichtige für die Bank. Damit weiß die Bank, dass sie keine Steuerbeträge (Abgeltungssteuer etc.) auf Kapitalerträge einbehalten und abführen muss.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Berechtigte für die Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine NV-Bescheinigung kommt für Privatpersonen, nicht steuerbefreite inländische Körperschaften, inländische Investmentvermögen und Personengesellschaften mit steuerbefreiten Gesellschaften in Betracht. In diesem Beitrag soll auf die Privatpersonen eingegangen werden.

Voraussetzungen für die Nichtveranlagungsbescheinigung

Die Erteilung einer NV-Bescheinigung kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige keine zu versteuerndes Einkommen bzw. zu versteuerndes Einkommen hat, das nicht zu einer Steuerfestsetzung führt. Dabei sind auch die Kapitalerträge mittels Günstigerprüfung zu berücksichtigen. Besteht die Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt wird, z.B. weil er noch einen Verlustvortrag hat, darf keine NV-Bescheinigung erteilt werden.

Der Steuerpflichtige muss zur Erteilung der NV-Bescheinigung einen Antrag beim Finanzamt stellen. Der Antrag muss auf amtlichen Vordruck erfolgen. Ein formloser Antrag ist also nicht möglich. Im Antrag ist die voraussichtliche Höhe der Einkünfte zu erklären. Das Finanzamt kann später die Erklärung der tatsächlich erzielten Einkünfte verlangen. Das Finanzamt wiederum muss die NV-Bescheinigungen in gewünschter Anzahl erteilen, z. B. für verschiedene Banken.

Gültigkeit der Nichtveranlagungsbescheinigung

Die NV-Bescheinigung darf längstens auf drei Jahre ausgestellt werden. Sie endet am 31.12. Das Finanzamt kann die NV-Bescheinigung allerdings widerrufen. Dann muss die NV-Bescheinigung zurück gegeben werden. Damit unterliegen die Kapitalerträge unter Berücksichtigung eines evtl. noch nicht verbrauchten Freistellungsbetrags dem Steuerabzug. Ab 2013 müssen die Banken die Kapitalerträge, die aufgrund einer NV-Bescheinigung nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Damit ist eine noch bessere Kontrolle gewährleistet.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Unternehmensart

Mandant werden

Wir bieten Ihnen eine fortlaufende steuerliche Beratung, erstellen Ihre Buchhaltung und Abschlüsse zu 100% digital und ortsungebunden.

Unternehmensart

Beratungsgespräch vereinbaren

Wir beantworten einmalige Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle.

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück