Mandant: Passwort:
Steuerberater Online-Händler

Ihr erfahrener Steuerberater für Online-Händler

Onlinehandel

Steuer-Ratgeber O Onlinehandel

Onlinehandel – aus steuerlicher Sicht

Besonders komfortabel für den Unternehmer ist ein Onlinehandel. So braucht man kein Ladenlokal anmieten und spart sich die Mietkosten und man kann von zu Hause aus arbeiten, zu jeder Tag- und Nachtzeit. Gleichfalls komfortabel ist so ein Handel natürlich auch für die Kunden, die ebenfalls zu jeder Tag- und Nachtzeit dort einkaufen können, ohne sich von ihrem Sofa bewegen zu müssen.

Steuerberater

Doch gibt es steuerliche Besonderheiten? Die Eröffnung

Die Eröffnung eines Onlinehandels ist nicht anders als bei einer Eröffnung eines Ladenlokals. Eine der ersten Handlungen sollte die Gewerbeanmeldung bei der jeweiligen Gemeinde sein. Auch das Finanzamt sollte informiert werden, denn der Unternehmer braucht eine Steuernummer für seine ordnungsgemäßen Rechnungen.

Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Bei der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ergeben sich keine Besonderheiten. Die Einkommensteuer und auch die Gewerbesteuer werden auf den Gewinn aus dem Onlinehandel berechnet. Die Gewerbesteuer bleibt bis zu einem Gewinn bis zu 24.500 Euro nicht erhoben bzw. der sog. Gewerbeertrag wird um diesen Betrag gekürzt. Die Gewerbesteuer wird dann anteilig bis maximal zur gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.

Umsatzsteuer beim Online Shop

Umsatzsteuer wird erhoben, wenn ein Unternehme im Rahmen seines Unternehmens (Onlinehandel) Umsätze tätigt. Sofern nicht die Kleinunternehme-Regelung gewählt wird oder gewählt werden kann, muss der Unternehmer also Umsatzsteuer auf seine Umsätze bezahlen. Eine Tätigkeit wird als unternehmerisch angesehen, wenn sie nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen betrieben wird. Dh. wenn ein Onlinehändler regelmäßig einen Gegenstand alle zwei Wochen verkauft, ist die nachhaltig im Sinne der Umsatzsteuer. Auch die nachhaltige Versteigerung von privat erworbenen Gegenständen im großen Umfang ist als unternehmerische Tätigkeit anzusehen. Diese wird er den Kunden weiter belasten. Doch der Onlinehändler muss darauf, wer seine Kunden sind. Handelt es sich um private Abnehmer muss er deutsche Umsatzsteuer berechnen. Allerdings sind Lieferungen in das sog. Drittlandsgebiet (Ausland außerhalb der EU) steuerfrei. Bei einer Lieferung in das EU-Ausland ist zu unterscheiden, ob die Lieferung an eine private Person geht oder nicht. Lieferungen an einen privaten EU-Ausländer sind mit deutscher Umsatzsteuer abzurechnen, Lieferungen an Unternehmer ins EU-Ausland sind steuerfrei abzurechnen. Der Unternehmer im EU-Ausland muss die Lieferung dort versteuern (innergemeinschaftliche Lieferung).

Wichtig ist, dass auch Onlinehändler verpflichtet sind ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen. Das sind keine Online-Rechnungen, die werden von der Finanzbehörde nicht anerkannt. Es sei denn, der Onlinehändler hat sich zertifizieren lassen. Doch das ist in aller Regel zu aufwändig und zu teuer. Damit heißt es auch für einen Onlinehändler, dass Rechnungen nach alter Väter Sitte ausgedruckt und versandt werden müssen.
Twittern

Guter & günstiger Steuerberater gesucht? Nutzen Sie unser Online-Steuerbüro.   

Thema eingrenzen:

Onlinehandel & Steuerberater
Onlinehandel & Umsatzsteuer

Ähnliche Themen:

Steuerberater
Umsatzsteuer

Aktuelle Artikel zum Thema Onlinehandel

  1. Ein Verbot der privaten Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs spart Umsatzsteuer
    Ein tatsächlich durchgeführtes Verbot für den Arbeitnehmer zur privaten Kfz Nutzung des betrieblichen Kfz ist nicht steuerbar. Onlinehandel Umsatzsteuer
  2. Sacheinlagen der Gesellschafter bei der Differenzbesteuerung
    Bei der Differenzbesteuerung ist eine entgeltliche Lieferung an den Wiederverkäufer Voraussetzung. Onlinehandel Umsatzsteuer
  3. Geld verdienen durch Abmahnungen ist nicht zulässig
    Online Händler, die Abmahnungen an andere Online Händler verteilen um damit Geld zu verdienen, handeln rechtsmissbräuchlich. Onlinehandel Unternehmensrecht
  4. Vorsteuerabzug trotz falscher Steuernummer
    Trotz fehlender technisch korrekter Steuernummer kann der Rechnungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Berufseinsteiger Onlinehandel Umsatzsteuer

Links zu Onlinehandel

  1. Bundesverband Onlinehandel
    Der Zusammenschluss aktiver und kritischer Onlinehändler
  2. Der Ombudsmann
    Die neutrale Schlichtungsstelle für den Onlinehandel
  3. Trusted Shops
    Das führende Shop Gütesiegel für den Onlinehandel


Zum Steuer-Ratgeber
Online Steuerbüro
Wie es funktioniert
Warum es günstiger ist
Ihre Vorteile
Preis vergleichen
Über steuerberaten.de
Kostenlose PreisauskunftSteuerberater Hotline
für
Online-Händler
Mo-Fr 09:00-18:00
0800 / 815 815 8
Kategorien:
Online Steuerbüro
Steuer-Ratgeber
Steuerinfos & Tools
Steuer-Blog
Steuer-Forum
Steuerberater Regional
Basis-Leistungen:
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärung
Jahresabschluss
Juristische Informationen:
Über steuerberaten.de
Datenschutzbestimmung
AGBs für Mandanten
Widerrufsbelehrung
Haftungsausschluss
Impressum