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Pauschbetrag

Steuer-Ratgeber P Pauschbetrag

Begriff des Pauschbetrages

Ein Pauschbetrag zeichnet sich dadurch aus, dass er vom Fiskus auch dann automatisch angesetzt wird, wenn man gar keine bestimmten Ausgaben veranschlagt hat. Für den Steuerzahler ist das weniger aufwändig, weil er keine Belege sammeln muss. Auch das Finanzamt profitiert davon, weil es dann weniger Arbeit hat. Das Ganze dient also der Verwaltungsvereinfachung.

Allerdings sollte man es sich als Steuerzahler auch nicht allzu bequem machen. Pauschbeträge stellen Mindestbeträge von bestimmten Aufwendungen dar, die in der Praxis häufig höher sind.

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Beispiele für Pauschbeträge

Pauschbeträge sind etwa der Werbungskosten-Pauschbetrag des Arbeitnehmers, der Sparerpauschbetrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, der Behindertenpauschbetrag, der Hinterbliebenenpauschbetrag sowie der Pflegepauschbetrag für die Pflege von Pflegebedürftigen. Den Pflegepauschbetrag gibt es nur, soweit für die Pflegeleistung keine Vergütung gezahlt wird.

Sollten Sie weitere Fragen zu Pauschbeträgen haben oder konkrete Rechenbeispiele wünschen, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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