Was ist eine Pfändung? Eine Definition

Der Begriff der
Pfändung bezeichnet die Beschlagnahmung von Gegenständen des Schuldners zur Befriedigung des Gläubigers. Dies
erfolgt auf Antrag des Gläubigers immer dann, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die
Pfändung ist eine Art der Zwangsvollstreckung und erfordert im privatrechtlichen Bereich einen Vollstreckungstitel, der dem Schuldner vorab zugestellt werden muss. Ist der Gläubiger die öffentliche Hand, so wird der Vollstreckungstitel durch die Vollstreckungsanordnung ersetzt.
Die
Pfändung selbst wird durch den Gerichtsvollzieher oder einen Vollziehungsbeamten durchgeführt. Dabei
wird die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsucht. Hierbei besteht Pfändungsschutz für eine Reihe von Gegenständen, wie einfacher Hausrat oder Arbeitsgeräte. Grundsätzlich können alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände, die sich im Besitz des Schuldners befinden, gepfändet werden. Der Vollziehungsbeamte nimmt diese Gegenstände bei der
Pfändung entweder an sich oder versieht sie mit einem Pfandsiegel. Hierbei wird der Vollstreckungsbeamte allerdings immer den Wert des Pfandes den Kosten der
Pfändung entgegenstellen, da die Kosten der
Pfändung ebenfalls dem Schuldner auferlegt werden. Aus diesem Grunde werden oftmals nur wirklich wertvolle oder neuwertige Gegenstände tatsächlich gepfändet. Die gepfändeten Gegenstände werden dann öffentlich versteigert. Dabei legt der Gerichtsvollzieher ein Mindestgebot fest. Aus dem erzielten Versteigerungserlös werden die Pfändungskosten und der Gläubiger befriedigt, den diese Kosten übersteigenden Restbetrag erhält der Schuldner.

Taschenpfändung
Der Gläubiger kann auch eine so genannte Taschenpfändung beantragen. Bei einer Taschenpfändung wird das Bargeld gepfändet, dass der Schuldner bei sich trägt. Bei der
Pfändung werden durch den Gerichtsvollzieher die Eigentumsverhältnisse an den gepfändeten Gegenständen nicht geprüft. So kann es durchaus vorkommen, dass ein Gegenstand gepfändet wird, dessen Eigentümer der Schuldner gar nicht ist. Um dem rechtmäßigen Eigentümer wieder zu seinem Recht zu verhelfen, hat der Gesetzgeber in § 771 ZPO die Möglichkeit vorgesehen, dass der rechtmäßige Eigentümer sein Recht an dem Gegenstand auf gerichtlichem Wege einfordern kann. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Zwangsvollstreckung schon begonnen hat aber noch nicht beendet ist.
Nettoeinkommen bis zu einer bestimmten Höhe
Bei der
Pfändung ist allerdings zu beachten, dass das Nettoeinkommen des Schuldners bis zu einer bestimmten Höhe nicht gepfändet werden darf. Dabei wird diese Pfändungsfreigrenze bestimmt durch die Anzahl der Unterhaltspflichtigen Personen des Schuldners. Die Pfändungsfreigrenze liegt derzeit beispielsweise bei 989,99 €, wenn der Schuldner keiner anderen Person
gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist und erhöht sich bei 4 unterhaltspflichtigen Personen auf 1.979,99 €. Auf Antrag des Schuldners können die Pfändungsfreigrenzen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch darüber hinaus angehoben werden, damit der Lebensunterhalt des Schuldners gesichert werden kann.