Selbstständig - Wer selbstständig ist arbeitet selbst ständig.

Aber was ist damit gemeint? Es gibt verschiedene Einstufungen.

Einkommensteuergesetz
Nach dem Einkommensteuergesetz sind die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, also die als
Rechtsanwalt oder Arzt, die Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie (sofern nicht Gewerbebetrieb) sowie verschiedene vermögensverwaltende Tätigkeiten. Auf alle Fälle gehören die
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht dazu.
Trotzdem sind die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb sehr ähnlich. So müssen beide ihre Gewinne ermitteln, wenn auch möglicherweise auf unterschiedliche Weise. Und selbstverständlich müssen auch Gewerbetreibende als auch selbstständig Tätige ihre Gewinne versteuern. Allerdings haben die selbstständig Tätigen den
Vorteil keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Denn das müssen nur Gewerbetreibende.
Die anfallende Einkommensteuer können Sie gerne mit unserem
Einkommensteuerrechner ausrechnen.
Umsatzsteuergesetz
Das
Umsatzsteuergesetz unterscheidet dagegen nicht welcher Tätigkeit der Unternehmer nachgeht. Das Umsatzsteuergesetz macht die Unternehmereigenschaft von folgendem abhängig:
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Dabei ist wichtig, dass es sich um eine nachhaltige Tätigkeit handelt, die der Einnahmenerzielung dient. Egal, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder nicht.
Zusammenfassend
Allein der Ausflug in zwei verschiedene deutsche Steuergesetze zeigt, dass „selbstständig“ unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Während das Einkommensteuergesetz grundsätzlich von den Freiberuflern spricht, ist nach dem Umsatzsteuergesetz jeder Unternehmer, freiberuflich oder nicht, selbstständig.