Bei der Besteuerung von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind einige Aspekte zu beachten. Wenn Sie eine netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage betreiben und den Strom an den jeweiligen Netzbetreiber verkaufen, liegt grundsätzlich ein unternehmerische Tätigkeit vor.
Die Photovoltaik-Anlage unterliegt dem Steuerrecht in folgenden Bereichen: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Das Steuerformular auszufüllen ist schon etwas anspruchsvoller. Zu der üblichen Einkommensteuererklärung muss die Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Tätigkeit) und Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Umsatzsteuererklärung zu erstellen. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.
Beispiel-Rechnung Steuerberatung für eine Photovoltaik
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| Leistungen: monatliche Finanzbuchführung, Einnahmen & Überschussrechnung, Erläuterungsbericht EÜR, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Preise netto zzgl. MwSt. |
| Jahreseinküfte der Anlage: | 6.150 € | | Finanzbuchführung p. Monat: | 18 € | | Einnahmen-Überschussrechnung ink. EÜR: | 117 € | | Gewerbesteuer u. Umsatzsteuererklärung: | 96 € |
| Summe Gebühren steuerberaten.de:
(Details)
| 439 € |
| Mittelwerte Gebührenverordnung: | 968 € |
| 54 % günstiger als Mittelwerte der Gebührenverordnung |
Gerne erläutern wir Ihnen ausführlich unser Konzept. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder auf Ihre Kontaktanfrage.
Weitere Informationen:
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