Steuerbescheid

Das
Finanzamt setzt im
Steuerbescheid schriftlich die Höhe er zu entrichtenden Steuer fest und schickt diesen dem betroffenen Steuerzahler zu. In einem
Steuerbescheid muss auf jeden Fall Art und Betrag der festgesetzten Steuer angegeben stehen. Darüber hinaus muss er eine Belehrung darüber enthalten, inwieweit der Steuerzahler gegen den
Steuerbescheid ein Rechtsmittel einlegen kann. Dabei muss das jeweilige Rechtsmittel genau bezeichnet sein. Normalerweise handelt es sich hierbei
um einen Einspruch. Darüber hinaus muss drin stehen,
innerhalb welcher Frist und bei welcher Behörde das Rechtsmittel eingelegt werden muss.

Was tun gegen einen rechtswidrigen Steuerbescheid?
Das Rechtsmittel des Einspruches muss normalerweise innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dort wird dann entschieden, ob dem Einspruch durch Erlass eines Änderungsbescheides abgeholfen oder dem Einspruch zurückweist.
Klage als letztes Mittel
Soweit das Finanzamt den Einspruch ganz oder teilweise zurückweist, kann der Steuerzahler hiergegen innerhalb eines Monats
Klage beim Finanzgericht einreichen. Dies sollte nur nach einer fachkundigen Beratung
durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt geschehen, der auf Steuerrecht spezialisiert ist. Sollten sich noch weitere Fragen rund um den
Steuerbescheid ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.