Steuererstattungsanspruch

Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, eine steuerliche Nebenleistung oder ein Haftungsbetrag ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so entsteht für den, für dessen Rechnung gezahlt worden ist, ein
Erstattungsanspruch gegen den Leistungsempfänger. Der
Steuererstattungsanspruch gilt auch dann, wenn die rechtliche Grundlage für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt.
Zahlungen ohne rechtlichen Grund liegen vor, wenn mehr gezahlt wurde, als nach dem Verwaltungsakt, der die Leistung festsetzt, geschuldet wird. Ohne rechtlichen Grund ist gezahlt worden, wenn der zugrunde liegende Verwaltungsakt nichtig ist.
Der Erstattungsanspruch entsteht, wenn zu viel gezahlt wird oder wenn der Anspruch durch Änderung des Verwaltungsaktes herabgesetzt wird. Hat ein Steuerpflichtiger im
gesamten Kalenderjahr Lohnsteuer gezahlt und
stellt das Finanzamt bei Prüfung
seiner eingereichten Einkommensteuererklärung fest, das der die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen geringer ist als die schon einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, so hat der Steuerpflichtige einen
Steuererstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt in Höhe des zu viel gezahlten Betrages.