Steuerhinterziehung
Nach Paragraph
370 der Abgabenordnung liegt in Deutschland mit dem Tatbestand oder dem Versuch der
Steuerhinterziehung eine Straftat vor. Im Falle einer Verurteilung kann, auf Grundlage des Gesetzes, eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder eine angemessene Geldstrafe verhängt werden. Von dieser Regelung sind alle steuerpflichtigen Inländer betroffen.

Strafbefreiende Selbstanzeige
Als Besonderheit ist anzumerken, dass eine vollendete
Steuerhinterziehung nicht zwangsläufig mit einer Strafe enden muss. Stellt sich der Steuerhinterzieher im
Rahmen einer Selbstanzeige bevor die zuständige
Finanz- oder Ermittlungsbehörde den Tatbestand aufdeckt, tritt Paragraph 371 der Abgabenordnung in Kraft. Dort ist die sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige verankert, die im Falle von tätiger Reue für den Grundtatbestand der
Steuerhinterziehung gilt.
Legalitätsprinzip
Im
Gegensatz zur Steuerverkürzung, bei der es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ist bei
Steuerhinterziehung eine Ahndung zwingend erforderlich. Hier gilt das Legalitätsprinzip. Liegt hingegen lediglich eine leichtfertige Steuerverkürzung vor, bedarf es dem Ermessen der zuständigen Finanzbehörde über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Aufgrund des Opportunitätsprinzips kann von einer weiteren Verfolgung abgesehen werden.
Täuschung der Finanzbehörde
Der gesetzlich definierte Tatbestand der
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt wurde. So ist die bewusste Täuschung der Finanzbehörde hinsichtlich einer unvollständigen
oder unwahren Steuererklärung strafbar. Dies gilt insbesondere für Angaben mit immenser steuerlicher Tragweite. Des Weiteren erfüllt die irreguläre Nutzung von Steuerstempeln und Steuerzeichen den gesetzlichen Straftatbestand. Neben diesen Taten ist es zudem notwendig, dass sich ein Vorsatz und ein Taterfolg nachweisen lassen. Letzterer ist mit einer Verkürzung der Steuer erreicht.
In Bezug auf den Taterfolg beziehungsweise den Vollzug gibt es häufig Schwierigkeiten mit der Interpretation. Was geschieht beispielsweise, wenn
gar keine Erklärung abgegeben wurde? Bei der jährlichen Steuerklärung dient als Maßgabe der Abschluss der Veranlagungsarbeiten. Eine Verletzung der Pflicht zur Steuervoranmeldung kommt bei der Überziehung des Voranmeldungstermins zum tragen.
Strafmaß
Das Strafmaß richtet sich nach der jährlichen Steuerschuld und gleicht weitestgehend den Sätzen für Betrugsdelikte. Bis 50.000 Euro sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe vor. Im Intervall zwischen 50.000 und 100.000 Euro kann zusätzliche Freiheitsentzug auf Bewährung verhängt werden. Bereits ab 100.000 Euro wird
Steuerhinterziehung in der Regel bereits mit Freiheitsentzug geahndet. Ab einer Million Euro ist mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 2 Jahren zu rechnen.
Verjährungsfrist von Steuerstraftaten
Die
Verjährungsfrist von Steuerstraftaten liegt bei 5 Jahren beziehungsweise bei 10 Jahren für gewerbliche
Steuerhinterziehung.