Studiengebühr - Was sind Studiengebühren?
Bei Studiengebühren handelt es sich um einen Beitrag, der von eingeschriebenen Studenten bezahlt werden muss. Der „Nutzen“ besteht für sie darin, dass sie an der jeweiligen
Hochschule ihr Studium durchführen darin. Der Sinn von Studiengebühren besteht darin, den Kostendruck für den staatlichen Träger der Hochschulen zu senken.

Wie ist es zu der Erhebung von Studiengebühren gekommen?
Bis zum Jahre 2005 gab es in Deutschland keine Studiengebühren, sondern nur den Sozialbeitrag. Denn das Hochschulrahmengesetz untersagte die Erhebung von Studiengebühren an staatlichen Hochschulen. Hiergegen klagten jedoch die Bundesländer vor dem
Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte das gesetzliche Verbot im Jahre 2005 für verfassungswidrig, weil hier der Bund in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder eingegriffen haben soll (2 BvF 1/03). Die Bundesländer hätten also die Möglichkeit gehabt, weiterhin keine Studiengebühren zu erheben. Stattdessen führen viele Bundesländer Studiengebühren ein. Meistens müssen diese semesterweise bezahlt werden. Unter Umständen kann zur
Finanzierung ein Darlehen aufgenommen werden. Zuweilen brauchen etwa behinderte Studenten oder Studenten aus kinderreichen Familien keine Studiengebühren zu bezahlen. Hier lohnt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Hochschule, zB. beim dortigen Studentenwerk.
Tipps für Studenten
Der Fiskus ist bei Studiengebühren auch nicht sonderlich entgegenkommend. Er erkennt sie beispielsweise nicht als außergewöhnliche Belastungen an. Von daher ist die beste Möglichkeit, dass man sich zum Studium ein Bundesland aussucht, in dem keine Studiengebühren (mehr) erhoben werden. Eine Übersicht gibt es etwa auf dem Portal
studierende. Darüber hinaus kann man sich auch beim
deutschen Studentenwerk näher informieren.
Sollten sich noch weitere Fragen rund um das Thema der Abzugsfähigkeit von Kosten für Studiengebühren
oder andere Aufwendungen während des Studiums ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.