Verein – Grundsätzliches aus steuerlicher Sicht
Ein
Verein ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Das Bestehen des Vereins ist unabhängig von seinen Mitgliedern. Gerade bei Sportvereinen gibt es häufig einige Wechsel im Mitgliederbestand. Zur Gründung eines Vereins werden sieben Gründungsmitglieder benötigt. Der
Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und heißt daher eingetragener
Verein oder kurz eV. Eingetragen werden dürfen allerdings nur sog. Idealvereine. Das sind solche die sich sportliche, gesellige, künstlerische, wissenschaftliche, wohltätige oder andere ideelle Zwecke auf die Fahne geschrieben haben. Hat der
Verein einen wirtschaftlichen Zweck ist er nicht eintragungsfähig. Der eingetragene
Verein ist eine juristische Person. Er ist die Grundform der Kapitalgesellschaft und somit grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig.

Gemeinnützigkeit
Viele Vereine haben den
Status der Gemeinnützigkeit. Um diesen zu erlangen muss der
Verein gemeinnützig tätig sein. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist die selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet. Steuerbegünstigt sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine. Die Einstufung als gemeinnütziger
Verein (zB. Tierschutzverein oder Karnevalsverein) ist nicht immer klar und eindeutig. Bei Fragen hilft Ihnen gerne das Team von steuerberaten.de.
Steuerliche Aspekte
Im Rahmen der gemeinnützigen Zwecke ist der
Verein steuerbegünstigt, dh. körperschaft- und gewerbesteuerbefreit. Das gilt aber tatsächlich nur für den ideellen Bereich. Unterhält also ein gemeinnütziger
Verein zB. ein Straßencafé für die Allgemeinheit, wird hier ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegen. Hierfür gelten die Steuerbegünstigungen nicht. Ansonsten sind die gemeinnützigen Vereine auch
von der Erbschaftsteuer und der Grundsteuer befreit. Das Umsatzsteuergesetz sieht in diesem Bereich eine Menge von Steuerbefreiungen vor. Ist ausnahmsweise keine Steuerbefreiung zur Hand gilt nur
der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Abgesehen davon bietet das Steuerrecht auch Mitgliedern Steuerbegünstigungen, zB. indem Spenden an die Vereine steuerlich geltend gemacht werden können oder auch sog. Übungsleiterpauschalen bis zu 1.848 Euro steuerfrei bezogen werden können.
Sonstige Vorteile
Auch neben den Steuerbegünstigungen kommen gemeinnützigen Vereinen Vorteile zugute. So können ihnen öffentliche Zuschüsse bewilligt werden oder sie können Zivildienstleistende beschäftigen.