Verlustausgleich
Hat der Steuerpflichtige sowohl positive als auch negative Einkünfte, so sind die Einkünfte grundsätzlich miteinander zu verrechnen. Diese Verrechnung wird als
Verlustausgleich bezeichnet. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem horizontalen und dem vertikalen
Verlustausgleich. Unter dem horizontalen
Verlustausgleich versteht man den
Verlustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart unter dem vertikalen
Verlustausgleich den Ausgleich von Verlusten einer Einkunftsart mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart. Der horizontale
Verlustausgleich hat Vorrang vor dem vertikalen
Verlustausgleich.