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Verlustausgleich

Steuer-Ratgeber V Verlustausgleich

Verlustausgleich

Hat der Steuerpflichtige sowohl positive als auch negative Einkünfte, so sind die Einkünfte grundsätzlich miteinander zu verrechnen. Diese Verrechnung wird als Verlustausgleich bezeichnet. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Verlustausgleich. Unter dem horizontalen Verlustausgleich versteht man den Verlustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart unter dem vertikalen Verlustausgleich den Ausgleich von Verlusten einer Einkunftsart mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart. Der horizontale Verlustausgleich hat Vorrang vor dem vertikalen Verlustausgleich.
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