Jobs bei steuerberaten.de GF steuerberaten.de
Mandant: Passwort:
SteuerberaterSuche:  Steuer Suche
Steuerberater Facebook  Facebook     Steuerberater Twitter  Twitter

Verspätungszuschlag

Steuer-Ratgeber Ratgeber Steuern VerspätungszuschlagV Tipp Verspätungszuschlag Verspätungszuschlag

Verspätungszuschlag

Der Verspätungszuschlag kommt bei Steuerpflichtigen zum tragen, die unentschuldbar oder unter Verletzung der Abgabefrist keine, beziehungsweise eine verspätete, Einkommensteuererklärung abgeben haben. Neben der Einkommensteuerklärung kann auch bei verspäteter Steueranmeldung, Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung und Kapitalertragsteueranmeldung ein Verspätungszuschlag erhoben werden. Ohne Billigkeitsregelung wird der Verspätungszuschlag kraft Gesetztes nach Ablauf einer dreitägigen Schonfrist automatisch erhoben. Dies geschieht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Paragraph 152 der Abgabenordnung. In Paragraph 3 Absatz 4 ist der Verspätungszuschlag als steuerlicher Nebenleistung charakterisiert.



Immer in Verbindung mit einem Steuerbescheid

Die Festsetzung des Verspätungszuschlages erfolgt im Rahmen eines Verwaltungsaktes stets in Verbindung mit einem Steuerbescheid, einem Steuermessbescheid oder einem anderen Grundlagenbescheid. Eine Ausnahme existiert hingegen bei Überziehung der Frist zur Steueranmeldung. Hier wird der Zuschlag getrennt festgesetzt.

Präventionsinstrument

Der Verspätungszuschlag dient den Finanzbehörden in erster Linie als Präventionsinstrument, indem er Steuerzahler zu einer fristgerechten Abgabe der Steuererklärung anhält. Dadurch gewährleistet die Behörde im Gegenzug eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung der Erklärungen. Die Höhe des Zuschlages obliegt, innerhalb eines gewissen Ermessensspielraumes, der zuständigen Steuerbehörde. Die Höhe des Verspätungszuschlages liegt bei höchsten 10% des festgesetzten Steuer- oder Messbetrages, jedoch bei maximal 25.000 Euro. Relevant für die Festsetzung sind die Überziehungsdauer und die Summe des Zahlungsanspruches. Ebenfalls werden etwaige Vorteile berücksichtigt, die aus einer verspäteten Abgabe entstanden sind. Neben diesen Punkten ist zudem die persönliche Situation des säumigen Steuerzahlers zu berücksichtigen. Hier spielt vor allem die Verschuldungs- und Einkommenslage eine Rolle.

Rücknahme bei entschuldbarem Ereignis

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Finanzbehörde von einem Verspätungszuschlag Abstand nehmen. Dazu muss jedoch ein entschuldbares Ereignis vorgelegen haben, beispielsweise eine schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung oder das unverschuldete Fehlen von relevanten Belegen. Beauftragt der Einkommensteuerpflichtige hingegen einen gesetzlichen Vertreter, der wiederum seiner Aufgabe nicht nachkommt, ist dies dem eigenen Verschulden gleichzusetzen.

Einspruch gegen Verspätungszuschlag

Der Gesetzgeber sieht als Rechtsbehelf gegen den Verspätungszuschlag den Einspruch beziehungsweise die Aussetzung der Vollziehung vor. Diese Möglichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Verspätungszuschlag automatisch mit der Steuerfestsetzung erfolgt. Das Recht auf Einspruch muss schriftlich innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe wahrgenommen werden.
Twittern

Guter & günstiger Steuerberater gesucht? Nutzen Sie unser Online-Steuerbüro.   

Aktuelle Artikel zum Thema Verspätungszuschlag

  1. Verspätungszuschlag und Steuererstattung
    Darf das Finanzamt auch im Falle einer Steuererstattung einen Verspätungszuschlag wegen der nicht rechtzeitig abgegebenen Steuererklärung erheben? Verfahrensrecht
  2. Verspätungszuschlag und Steuerbescheid
    Darf das Finanzamt auch nachträglich vom Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag fordern? Verfahrensrecht

Diskussionen zu Thema Verspätungszuschlag

  1. Forum Veranlagung, Thema: Re: Einkommenssteuer Nachzahlung
    1. Bei Steuerklasse III / V muss man meistens nachzahlen. 2. Vorauszahlungen muss man meist bei Nachzahlungen zahlen. 3. Das Ding heißt Verspätungszuschlag. Es steht im ...
  2. Forum Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, Thema: Re: Lohnsteuerjahresausgleich Pflicht?
    Hallo, in dem von Dir geschilderten Fall muss Dein Freund eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt wird ihn nach Verstreichen der Abgabefrist dazu auffordern. Es werden dann gegebenenfalls Verspätungszuschläge ...
  3. Forum Verfahrensrecht, Thema: Festsetzung Verspätungszuschlag - Ermessensausübung
    Festsetzung Verspätungszuschlag Ermessensausübung SV: EM und EF haben nur Arbeitslohn bezogen und wurden nach der Steuerklasse IV lohnversteuert unstrittig besteht nach 46 EStG keine Pflicht zur ...

Formulare zu Verspätungszuschlag

  1. Steuerrecht: Finanzamt, Einspruch wegen Festsetzung eines VerspätungszuschlagsLink zu Finanzamt, Einspruch wegen Festsetzung eines Verspätungszuschlags
  2. Steuerrecht: Einspruch gegen VerspätungszuschlagLink zu Einspruch gegen Verspätungszuschlag
  3. Steuerrecht: Aufhebung Verspätungszuschlag beim FinanzamtLink zu Aufhebung Verspätungszuschlag beim Finanzamt

Gesetze zu Verspätungszuschlag

  1. Gesetz: Abgabenordnung, Paragraph: Verspätungszuschlag
  2. Gesetz: Gewerbesteuergesetz, Paragraph: Verspätungszuschlag




Steuer-RatgeberZum Steuer-Ratgeber
Online Steuerbüro
Wie es funktioniert
Warum es günstiger ist
Ihre Vorteile
Preis vergleichen
Soforthilfe
Über steuerberaten.de
Steuerberater Hotline
Best of IT MIttelstand
ÜBER SSL-ZERTIFIKATE
Kategorien:
Online Steuerbüro
Steuer-Ratgeber
Steuerinfos & Tools
Steuer-Blog
Steuer-Forum
Steuerberater Regional
Basis-Leistungen:
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärung
Jahresabschluss
Juristische Informationen:
Über steuerberaten.de
Datenschutzbestimmung
AGBs für Mandanten
Widerrufsbelehrung
Haftungsausschluss
Impressum