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Vorsteuer

Steuer-Ratgeber V Vorsteuer

Vorsteuer

Vorsteuer Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die beim Erwerb einer Lieferung oder sonstigen Dienstleistung dem erwerbenden Unternehmer in Rechung gestellt wird. Dabei beziehen sich die Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer auf ein und dieselbe Steuer. Es kommt bei der Verwendung dieser Begriffe nur auf den Standpunkt an, von dem aus die Steuer betrachtet wird. Diese Umsatzsteuer kann der Unternehmer im Rahmen des Vorsteuerabzuges von der Umsatzsteuer abziehen, die er selbst seinen Kunden für Lieferungen und sonstige Dienstleistungen in Rechnung stellt und an das Finanzamt abführt.

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Immer eine Betriebsausgabe?

Nicht in jedem Fall stellt die Vorsteuer eine Betriebsausgabe dar. Wird der Gewinn des Unternehmens auf Grundlage des Betriebsvermögensvergleiches ermittelt, so ist die gezahlte Vorsteuer keine gewinnmindernde Betriebsausgabe, sondern eine Forderung des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt. Im Gegensatz wird die Vorsteuer als Betriebsausgabe angesehen, wenn der Unternehmer seinen Gewinn nach der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Als Betriebsausgaben sind ebenfalls Umsatzsteuernachzahlungen bzw. Umsatzsteuerabschlusszahlungen anzusehen. Eine Erstattung von Umsatzsteuer wird dabei als Betriebseinnahme gewertet. Die gezahlte Vorsteuer kann nur dann erstattet werden, wenn die Rechnung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung auch ordnungsgemäß erstellt wurde.

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  1. Gesetz: Einkommensteuergesetz, Paragraph: Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug
  2. Gesetz: Umsatzsteuergesetz, Paragraph: Steuersätze


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