Vorsteuer

Vorsteuer
ist die Umsatzsteuer, die beim Erwerb einer Lieferung oder sonstigen Dienstleistung dem erwerbenden Unternehmer in Rechung gestellt wird. Dabei beziehen sich die Begriffe
Vorsteuer und Umsatzsteuer auf ein und dieselbe Steuer. Es kommt bei der Verwendung dieser Begriffe nur auf den Standpunkt an, von dem aus die Steuer betrachtet wird. Diese Umsatzsteuer kann der Unternehmer im Rahmen des Vorsteuerabzuges von der Umsatzsteuer abziehen, die er selbst seinen Kunden für Lieferungen und sonstige Dienstleistungen in Rechnung stellt und an das
Finanzamt abführt.

Immer eine Betriebsausgabe?
Nicht in jedem Fall stellt die
Vorsteuer eine Betriebsausgabe dar. Wird der Gewinn des Unternehmens auf Grundlage des
Betriebsvermögensvergleiches ermittelt, so ist die gezahlte
Vorsteuer keine gewinnmindernde Betriebsausgabe, sondern eine Forderung des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt. Im Gegensatz wird die
Vorsteuer als Betriebsausgabe angesehen, wenn der Unternehmer seinen Gewinn nach der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Als
Betriebsausgaben sind ebenfalls Umsatzsteuernachzahlungen bzw. Umsatzsteuerabschlusszahlungen anzusehen. Eine
Erstattung von Umsatzsteuer wird dabei als Betriebseinnahme gewertet. Die gezahlte
Vorsteuer kann nur dann erstattet werden, wenn die Rechnung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung auch ordnungsgemäß erstellt wurde.
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gerne unsere Steuerberater.